Kreis Segeberg. Warum der Kreis Segeberg Menschen sucht, die im Leben anderer die Verantwortung übernehmen

Ist ein volljähriger Mensch aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht in der Lage, für sich selbst zu entscheiden, stellt ihm das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuenden zur Seite. Das können Angehörige sein oder jemand, der beruflich mit dem Thema Betreuung befasst ist.

Der Kreis Segeberg ist jetzt auf der Suche nach selbstständigen Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern. Sie beraten, unterstützen und vertreten die betroffenen Menschen beispielsweise bei der Regelung ihrer Finanzen, der Organisation von pflegerischen Diensten, der Einwilligung in ärztliche Behandlungen oder gegenüber Behörden.

Für 3800 Menschen im Kreis leben wurde eine Betreuung eingerichtet

Derzeit sind im Kreis Segeberg für etwa 3800 Menschen Betreuungen eingerichtet. Etwa die Hälfte von ihnen wurde mit Berufsbetreuenden besetzt. Diese werden auf Vorschlag der zuständigen Betreuungsbehörde bestellt. „Wir benötigen weitere Betreuende, um den Bedarf decken zu können“, sagt Behördenleiterin Katja Lohmeier.

Das Berufsbild werde mit Inkrafttreten der Betreuungsrechtsreform im Januar 2023 aufgewertet. „Allerdings sind dann auch bestimmte Qualifikationen verpflichtend vorgeschrieben, um bei uns zugelassen zu werden“, sagt Lohmeier. Der Gesetzgeber wolle damit eine bessere und gleichwertige Qualität in der rechtlichen Betreuung sicherstellen. So soll gewährleistet werden, dass die zu betreuenden Menschen die bestmögliche Hilfe erhalten und deren Wunsch und Wille im Mittelpunkt stehen.

Berufsbetreuer müssen gut qualifiziert sein

Für eine professionelle Betreuung benötigen Interessenten ab 2023 rechtliche, psychiatrisch-psychologische und betriebswirtschaftliche Grundlagen. Diese können nebenberuflich in Fortbildungskursen oder kompakt in einem Studium an einer anerkannten Hochschule erworben werden. Nach erfolgreichem Abschlusswerden die Berufsbetreuenden bei der Betreuungsbehörde ihres Wohnorts registriert. Ihre Qualifikation gilt dann bundesweit.

Berufsbetreuer ist kein Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder eines Studiums. Vielmehr handelt es sich um eine Tätigkeit, die sich in den vergangenen Jahrzehnten entwickelt hat. Während vor 1992 hauptsächlich Rechtsanwälte in diesem Bereich tätig waren, sind seit 1992 auch viele Menschen aus anderen Berufsgruppen dazugekommen, schwerpunktmäßig Sozialarbeitende, Pflegende oder Erziehende.

Wer Lust am Kommunizieren mit Menschen habe, gerne selbstständig arbeitet, sich Zeit frei einteilen möchte und wen die Herausforderung einer Berufsbetreuung interessiert, den berät die Behörde gerne.

Wer sich für den Einsatz als Berufsbetreuer oder Berufsbetreuerin interessiert, den berät Katja Lohmeier gerne unter 04551/951 87 50 oder betreuungsbehoerde@segeberg.de