Kreis Segeberg. Über 50 Anträge von Centern liegen dem Kreis Segeberg vor – darunter auch von Personen, die schon Abrechnungsbetrug begangen hatten.

So lange es Corona-Testcenter in Deutschland gibt, so lange gibt es auch schon jene Betreiberinnen und Betreiber, die sich vom Testen nur den schnellen Profit erhoffen und die dabei nicht vor kriminellen Machenschaften zurückschrecken. Zahllose Verfahren sind gegen Testcenter-Anbieter in Deutschland anhängig – was diese aber nicht davon abhält, es immer wieder zu versuchen.

Malte Göttsch vom Infektionsschutz des Kreises Segeberg kann davon ein Lied singen. Seit Wiederbeginn der kostenfreien Testungen für Bürgerinnen und Bürger im November verzeichnet die Kreisverwaltung mehr als 50 Anfragen und Angebote für die Eröffnung von Teststationen. Natürlich seien darunter auch jene seriösen Betreiberinnen und Betreiber, die bereits bis zum Sommer aktiv waren und nun einen erneuten Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten möchten. „Es ist aber ganz deutlich hervorzuheben, dass viele Antragstellerinnen und -steller die landesweit gültigen Voraussetzungen nicht erfüllen“, sagt Göttsch. Darunter seien sogar jene, die bereits im Kreis Segeberg oder anderen Kreisen tätig waren und denen die Beauftragung aufgrund verschiedener Mängel oder sogar Straftaten wieder entzogen worden war. Göttsch: „Eine negative Zuverlässigkeitsprüfung, schwerste hygienische Verstöße, Abrechnungsbetrug, Urkundenfälschung und Schwarzarbeit können in diesem Zusammenhang erwähnt werden.“

Ein Großteil erfülle nicht die medizinischen, organisatorischen und örtlichen Voraussetzungen für den ordnungsgemäßen Betrieb einer Teststelle. „Ein ungeschütztes Zelt auf einem Parkplatz, eine kleine Ecke in einer Lokalität oder Autowerkstatt, die Umkleidekabine einer stark frequentierten Sporteinrichtung sowie zwei Packungen Tests und ein Schutzkittel sind nicht ausreichend für den ordnungsgemäßen Betrieb einer Teststation“, sagt Göttsch. „Die Gefahr der Verbreitung von Krankheiten ist in diesem Fall um einiges größer als der Nutzen.“ Hinzu komme, dass immer wieder schlecht oder ungeschultes Personal eingesetzt werde. Dabei sei dieses der Garant dafür, dass Tests korrekt durchgeführt werden können. Von den 50 Anträgen seit November hat der Kreis bislang nur etwa zehn genehmigt. Wer ein Testcenter betreiben möchte, muss Mindestanforderungen erfüllen, zum Beispiel eine geeignete Örtlichkeit, an der Testungen für einen längeren und konkret zu benennenden Zeitraum für eine breite Öffentlichkeit angeboten werden können. Die Mindestöffnungszeit beträgt 20 Stunden wöchentlich. Der medizinische Hintergrund der verantwortlichen Personen muss mit Urkunden und Dokumenten nachgewiesen werden. Nachgewiesen werden muss auch ein einausführliches Konzept, das den Umgang mit Schutzkleidung und Handschuhen regelt, die Flächen- und Handdesinfektion, die hygienisch einwandfreie Müllentsorgung, die Einhaltung der Sicherheitsabstände und die Frischluftzufuhr im Testcenter. „Voraussetzung für die sachgerechte Anwendung von Antigentests ist die korrekte Lagerung und die Durchführung bei Raumtemperatur. Häufige Temperaturschwankungen sind bei der Lagerung kritisch zu betrachten und zu vermeiden, da diese zu Kondensation von Wasser in der Testkartusche führen können, was mit erheblichen Einschränkungen in der Testleistung verbunden wäre“, sagt Göttsch.

87 Neuinfektionen, ein weiteres Todesopfer

Kreisweit wurden von Mittwoch auf Donnerstag 87 Neuinfektionen im Kreis registriert. Die Inzidenz liegt jetzt bei 141,7. Das 187. Covid-Todesopfer im Kreis Segeberg ist zu beklagen: Ein erst 51 Jahre alter Mann erlag der Infektion. In Quarantäne befinden sich derzeit 739 Personen, 19 Personen werden in einer Klinik versorgt, zwei davon intensivmedizinisch.