Kreis Segeberg. Trotz sinkender Inzidenz gelten weiterhin die strengen Corona-Regeln im Kreis. Landrat Schröder lässt Notbremse angezogen.
Immerhin führt der Kreis Segeberg nun nicht mehr die Liste der am stärksten von Covid-19-Neuinfektionen belasteten Landkreise in Schleswig-Holstein an. Mit Stand Sonnabend hat der Kreis Herzogtum Lauenburg mit einer Inzidenz von 132,8 diese Position übernommen. Nachdem der Kreis Segeberg am Freitag mit einem Wert von 98,9 nach vielen Tagen wieder unter die 100-Marke gefallen war, stieg die Inzidenz am Sonnabend wieder über diese Grenze auf 100,3. Damit ist das Infektionsgeschehen im Kreis Segeberg immer noch das zweitstärkste im Land.
Landrat Jan Peter Schröder hatte den zunächst sinkenden Wert am Freitag zwar als Hoffnungsschimmer gewertet, mahnte aber trotzdem, jetzt nicht nachzulassen bei der Eindämmung der Pandemie. „Noch ist die Lage nicht stabil genug, um Lockerungen vorzunehmen. Wir sind immer noch im sehr kritischen Bereich. Das Geschehen kann sich schnell wieder zum Negativen wenden.“
Entsprechend hat er am Sonnabend die bestehenden Allgemeinverfügungen für eine Inzidenz von über 100 im Kreis zunächst bis zum Sonntag, 18. April verlängert. Entscheidend für eine mögliche Lockerung sind nun die kommenden Tage bis Mittwoch, 14. April. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz wieder sinken und stabil unter 100 bleiben, werden das Gesundheitsministerium und der Kreis Segeberg die Situation neu bewerten und eine neue Entscheidung für die Folgewoche treffen.
Das wird auch entscheidend sein für die Bewerbungen aus dem Kreis Segeberg zur Ausweisung von Modellprojekten. So will etwa die Stadt Norderstedt im Kulturwerk am See ein Bühnenprogramm mit 100 und bis zu 400 Menschen möglich machen – mit Schnelltestzwang für die Zuschauerinnen und Zuschauer. Laut Landesregierung muss dazu das zuständige Gesundheitsamt seinen Segen geben und die Inzidenz sieben Tage lang stabil unter 100 liegen.
Diese Corona-Regeln gelten im Kreis Segeberg
Von Montag an bleibt im Kreis Segeberg also zunächst alles beim alten Beinahe-Lockdown. Die Schulen und Kitas verharren im Notbetrieb. Der Einzelhandel kann seine Waren nur im „Click & Collect“-Verfahren an die Frau und den Mann bringen (bestellen und vor Ort abholen). Kulturveranstaltungen bleiben im virtuellen Raum und die Freizeit der Menschen ist reglementiert.
Verlängert bis zum 9. Mai ist die Regelung, wonach auf den Plätzen rund um den U-Bahn- und Busbahnhof in Norderstedt-Mitte, in der Innenstadt von Bad Bramstedt, in der Fußgängerzone in Bad Segeberg und auf dem Grünen Markt und dem Holstenplatz in Kaltenkirchen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. In Kaltenkirchen gibt es dabei zunehmend handfeste Probleme. Nach einer Messerstecherei und Verstößen gegen die Corona-Auflagen hat Bürgermeister Hanno Krause den städtischen Ordnungsdienst und die Sicherheitsfirma Pütz Security beauftragt, verstärkt den Holstenplatz am AKN-Bahnhof zu überwachsen. Außerdem verstärkt die Polizei ihre Kontrollen. Möglicherweise wird der Bereich zum gefährlichen Ort erklärt, der den Beamten mehr Kontrollmöglichkeiten einräumen würde.
Zu der Messerstecherei zwischen jungen Männern war es am 26. März gekommen. Am 30. März berichteten Bürger in der Stadtvertretung von Menschen, die sich auf dem Holstenplatz treffen, Alkohol trinken und keine Masken tragen. Außerdem seien Passanten angepöbelt worden. Die Polizei hatte den Innenstadtbereich wegen mehrerer Zwischenfälle bereits vom 3. November 2020 bis zum 31. Januar zum gefährlichen Ort erklärt. Damit wurden den Beamten Identitätsfeststellungen, Durchsuchungen und Platzverweise inklusive Festnahmen erleichtert.
Für die Bürgerinnen und die Bürger im Kreis Segeberg bleibt es durch die verlängerte Verordnung auch vorerst dabei, dass sie sich öffentlich wie privat nur mit einer weiteren Person treffen dürfen (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit).
Dienstleitungen mit Körperkontakt sind nur erlaubt, wenn Kundinnen und Kunden eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vom selben Tag oder vom Vortag vorlegen. Zum Friseur oder zur Nagelpflege darf man allerdings nach wie vor ohne Test – diese Dienstleitungen gelten als pflegerisch notwendig. Sport darf man allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person im Freien machen (ohne Körperkontakt).
Die Wirte dürfen ihre Außengastronomie auch in dieser Woche nicht öffnen. Verkaufsstellen des Einzelhandels für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet, dürfen aber nur von einer Person pro Haushalt betreten werden.