Norderstedt . Der Norderstedter Jugendhilfeausschuss beschäftigt sich am Donnerstag mit der Umsetzung der Kita-Reform des Landes.

Wie viel Geld werden die Norderstedter Eltern künftig für einen Kita-Platz in der Stadt zahlen? Mit dieser Frage werden sich die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses am Donnerstag, 12. November, beschäftigen – die Sitzung im Rathaus beginnt um 18.15 Uhr. Nötig wird die Beschäftigung mit dem Thema, weil Norderstedt – wie alle Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein – die Kita-Reform des Landes in eine eigene Satzung ummünzen muss. Und da sind die Elternbeiträge ein ganz entscheidender Baustein.

Eigentlich soll die neue Satzung in Norderstedt schon zum 1. Januar gelten, aber: Die Christdemokraten wollen während der Sitzung beantragen, die Entscheidung über die Höhe der Gebühren bis zum neuen Kitajahr zu vertagen, das am 1. August 2021 beginnt: „Wir wissen nicht genau, wie viel Fördergeld wir aus Kiel bekommen. Präzise Angaben sind aber nötig, damit wir die Elternbeiträge seriös festlegen können“, sagt Petra Müller-Schönemann, CDU-Stadtvertreterin und Vorsitzende im Jugendhilfeausschuss. Es gebe keine Not, einen Beschluss übers Knie zu brechen, betont die Kommunalpolitikerin. „Außerdem hat uns die Corona-Pandemie erheblich zurückgeworfen“, sagt Müller-Schönemann.

Sie hat bei ihrem Antrag, die Entscheidung zu vertagen, die Kita-Beiräte auf ihrer Seite. Die Elternvertreter haben zu den Satzungsvorschlägen der Verwaltung Stellung genommen und sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, ein „derart komplexes Thema“ nicht im Schnelldurchgang abzuhandeln, denn auch die Beiräte haben noch einige Fragen: So wollen sie wissen, wie sie künftig mitbestimmen können. Zudem wünschen sie sich konkrete Angaben zu der Aussage, dass „in besonderen Fällen auch Kinder im 1. Lebensjahr betreut werden“. Auch die Kita-Beiräte sprechen sich deshalb dafür aus, die Entscheidung zu verschieben.

Während die Elternbeiträge noch nicht feststehen, haben die Mitglieder des Fachausschusses zwei weitere Teile der Kita-Reform bereits festgezurrt: die Berechnungsgrundlage der Gebühren und den Personalschlüssel. Abgerechnet werden soll künftig stundengenau, denn die Zahl der wöchentlichen Betreuungsstunden ist die Grundlage für die Berechnung der Elternbeiträge. Bisher gab es für die Berechnung der Beiträge als Grundlage nur die Unterscheidung zwischen einem Ganztags- und einem Halbtagsplatz.

Die Verwaltung schlägt einen Stundensatz von vier Euro vor

Die Verwaltung schlägt einen Stundensatz von vier Euro vor. Dadurch müssten Eltern, die einen Ganztagsplatz brauchen, nicht mehr zahlen als jetzt. Das Kind würde an fünf Tagen je neun Stunden betreut, für 45 Stunden würden 180 Euro anfallen. Kommen noch Frühdienst vor 8 Uhr und Spätdienst nach 17 Uhr hinzu, kostet das zusätzlich je 20 Euro, sodass sich der Elternbeitrag auf 220 Euro im Monat summiert – ein Betrag, der um zehn Euro unter dem bisherigen liegt und auch die vom Land vorgegebenen Beitragsdeckel um 35 Euro bei den älteren Kindern und um gut 100 Euro bei den Jüngsten unterschreitet. Ein Halbtagsplatz mit fünf Betreuungsstunden pro Woche würde 100 Euro im Monat kosten, 38 Euro weniger als jetzt. Vier Euro pro Betreuungsstunde sollen auch die Eltern künftig zahlen, die ihre Kinder in der Tagespflege betreuen lassen.

Beim Verwaltungsvorschlag, der von den anderen Parteien mehrheitlich unterstützt wird, müsste die Stadt Norderstedt zusätzlich 1,1 Millionen Euro für den Betrieb der Kindertagesstätten zahlen. Schon jetzt bezuschusst die Stadt die Kitas mit 36 Millionen Euro im Jahr, damit die 2300 Jungen und Mädchen in Norderstedt in den Einrichtungen betreut werden können.

Rund 3,7 Millionen Euro kämen hinzu, weil die Stadt den Personalschlüssel und damit die Qualität der Betreuung verbessert – ein wesentliches Ziel, das die Landesregierung mit der Kita-Reform anstrebt. Zwei Fachkräfte pro Gruppe sind vorgeschrieben, und zwar für alle Gruppen, Waldgruppen, genauso wie Krippen- oder Elementargruppen. Dieser Schlüssel galt bisher nicht für alle Gruppen.

CDU will vermeiden, dass ein weiteres Defizit entsteht

In einem komplizierten Verfahren, das Ausfallzeiten durch Krankheit oder Weiterbildung genauso berücksichtigt hat wie Zeit für Elterngespräche, Dokumentation sowie Vor- und Nachbereitung, hat die Verwaltung einen Personalschlüssel von 2,8 Kräften pro Gruppe ermittelt. Dabei ist noch etwas Spielraum eingepreist, um „die Arbeit am Kind“ auch zu gewährleisten, wenn beispielsweise Stellen nicht besetzt werden können, weil Fachkräfte fehlen.

Damit ergäben sich durch Mindereinnahmen aus den Elternbeiträgen und höhere Personalkosten zusätzlich zu den bisherigen Ausgaben Kosten von rund 4,8 Millionen Euro. „Da stellt sich die Frage, ob und wie viel vom Zuschuss aus Kiel noch übrig bleibt, um die Elternbeiträge zu senken“, sagt Müller-Schönemann – auch das ist ein wesentliches Ziel der schleswig-holsteinischen Kita-Reform, wobei die Norderstedter Gebühren schon bisher zu den niedrigsten im Norden zählen. Auf jeden Fall, so die Christdemokratin, müsse vermieden werden, dass ein weiteres Defizit entsteht, das von der Stadt getragen werden muss.