Kreis Segeberg. Schon vor Überschreiten der kritischen Marke hat der Kreis neue, strengere Auflagen erlassen. Darauf muss man jetzt achten.
Landrat Jan Peter Schröder hatte es bereits am vergangenen Freitag angekündigt – am Montag wurde es Gewissheit. Im Kreis Segeberg ist die Zahl von 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschritten. Das Robert-Koch-Institut (RKI) wies am Montag eine Inzidenz von 39,3 aus, bis zum Dienstagmorgen stieg der Wert weiter auf 44,4.
Bereits am Sonnabend hatte der Wert bei 35,4 gelegen. Der Corona-Ausbruch im Norderstedter Altenpflegeheim Steertpogghof mit zwölf Infizierten, davon zehn die im Kreis wohnhaft sind, ließ die Zahlen über die Schwelle von 35 treten. Weil es sich nach Einschätzung von Landrat Schröder um gut eingrenzbares Ereignis handelt, hatte dies noch keine Auswirkung auf die Bürgerinnen und Bürger des Kreises.
Corona-Ausbrüche in Norderstedter Altenheimen
Nun sind im Steertpogghof schon zwölf Bewohner infiziert. 150 Senioren und Mitarbeiter des Heims wurden getestet, die Ergebnisse stehen aus. Einen Ausbruch gibt es auch im städtischen Altenheim Haus im Park. Zwei Mitarbeiter und drei Bewohner sind positiv. 140 Senioren und Mitarbeiter wurden getestet, die Einrichtung steht unter Quarantäne.
Seit Freitagnachmittag hat es damit 52 nachgewiesene Neuinfektionen im Kreis Segeberg gegeben. Bei zwölf Personen konnte die Infektionsquelle nicht ermittelt werden. Unter den Infizierten sind Reiserückkehrer aus Moldavien und Polen, 14 Personen mit Kontakt zu einem positiven Familienmitglied und 13 Menschen, die sich bei positiven Bekannten angesteckt haben. Bei einer Person hatte die Corona-Warn-App angeschlagen.
593 Menschen leben derzeit in Quarantäne, 157 sind infiziert
157 Menschen gelten derzeit als offiziell infiziert, die Gesamtzahl aller bisher nachgewiesenen Fälle in diesem Jahr liegt bei 732. In Quarantäne sind 593 Personen. In Kliniken sind nur sechs Menschen, einer davon auf der Intensivstation.
Es bestehe nun eine „erhöhte Viruszirkulation auf Bevölkerungsebene, die nicht mehr eingrenzbar ist“, teilt der Kreis mit. Ab Dienstag, 27. Oktober, gelten daher im gesamten Kreisgebiet neue und verschärfte Corona-Auflagen, die in einer Allgemeinverfügung beschrieben werden.
- Maskenpflicht: In öffentlichen Bereichen, in denen Menschen länger und dichter zusammenkommen, etwa belebte Fußgängerzonen, muss ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen werden. Das gilt laut Verfügung in der Fußgängerzone am Kirchenbleeck in Bad Bramstedt und in der Fußgängerzone in Bad Segeberg, inklusive der Fläche für den Wochenmarkt. Die Regelung gilt für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren. Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können und dies glaubhaft machen können, sind davon ausgenommen.
- Gastronomie: Betriebe in der Gastronomie müssen von 23 bis 6 Uhr des Folgetages geschlossen sein. Gäste müssen Restaurants bis 23 Uhr verlassen haben.
- Veranstaltungen: An Veranstaltungen im öffentlichen Raum, also auch in Gastronomiebetrieben, bei denen es keine festen Sitzplätze gibt und bei denen der Gästekreis nicht wechselt, dürfen maximal 25 Personen teilnehmen. Das gilt für innen und außen. Beispiele sind Feste, Empfänge, Führungen und Exkursionen sowie jegliche Art privater Feiern.
- Märkte: Im Außenbereich dürfen sich maximal 500 Personen gleichzeitig auf dem Markt (und ähnlichen Veranstaltungen mit wechselnden Besuchern) aufhalten, in geschlossenen Räumen maximal 250. Das gilt auch, wenn es für die Gäste feste Sitzplätze gibt, die sie höchstens kurzzeitig verlassen, also bei Konzerten, Vorträgen, Lesungen, in Theatern oder Kinos.
- Private Feiern: Im privaten Wohnraum und auf dem dazu gehörigen Grundstück dürfen maximal 15 Personen außerhalb und innerhalb geschlossener Räume zusammen sein.
- Sport: Innerhalb und außerhalb von Sportanlagen, drinnen wie draußen, dürfen nicht mehr als 25 Personen gemeinsam Sport treiben. In Abhängigkeit vom Hygienekonzept dürfen bis zu 250 Personen innerhalb und 500 Personen außerhalb geschlossener Räume zuschauen, wenn ausreichend Sitzplätze mit Abstand vorhanden sind. Stehplatzangebote müssen mit dem Kreisgesundheitsamt abgestimmt werden. Alle Zuschauer müssen Masken tragen, die aktiven Mannschaftssportlerinnen und -sportler in Pausen.
Die Allgemeinverfügung gilt zunächst für sieben Tage. Abhängig von der weiteren Inzidenzentwicklung wird dann über eine Verlängerung oder veränderte Maßnahmen entschieden.
„Leider steigen die Fallzahlen auch im Kreis Segeberg deutlich. Lassen Sie uns alle gemeinsam daran arbeiten, die Infektionen wieder zu verringern“, appellierte Landrat Schröder an die Bürgerinnen und Bürger. „Das kann aber nur gelingen, wenn wir die jetzt geltenden Regeln konsequent einhalten und lieber einmal zu viel auf etwas verzichten als zu wenig.“
Rücksicht, Umsicht, Einsicht: Dies seien die Verhaltensweisen, die in den kommenden Wochen und Monaten über den Verlauf der Pandemie entscheiden werden. Schröder: „Wir haben selbst in der Hand, wie es weitergeht.“
169 Verstöße gegen Corona-Auflagen im Kreis Segeberg
Der Kreis Segeberg hat bis Freitag 169 Bußgelder wegen Verstößen gegen die Corona-Auflagen verhängt. In 167 Fällen handelte es sich um das Nichteinhalten von Kontaktbeschränkungen. Dabei kamen 22.134,50 Euro zusammen. In zwei Fällen mussten Gastwirte 1582 Euro zahlen, weil sie ihr Lokal geöffnet hatten, ohne sich an die Vorschriften für den Außerhausverkauf zu halten.
„Weitere Anzeigen zu Corona-Verstößen liegen vor und befinden sich in der Bearbeitung“, sagt Sabrina Müller, Sprecherin der Kreisverwaltung. Bei diesen Verfahren liege der Schwerpunkt bei Verstößen von Reiserückkehrern, gegen Quarantäneauflagen, wegen fehlender oder unvollständiger Hygienekonzepten sowie der Nichterhebung von Kontaktdaten. Der Kreis Segeberg verhängt die Strafen für Verstöße, die von den örtlichen Ordnungsbehörden und der Polizei entdeckt werden.
Inwieweit sich die Anzahl und die Art der Verstöße verändert habe, lasse sich anhand der Zahlen kaum nachvollziehen, da sich die Vorschriften mehrfach geändert haben.
Um die Einhaltung der Corona-Vorschriften zu überwachen, ist auch die Polizei im Einsatz, allerdings nur zur Unterstützung der örtlichen Ordnungsbehörden. In der Regel folgen die Angesprochenen den Anweisungen. „Nur in Einzelfällen wurden Anzeigen aufgrund Verstößen gegen die Landesverordnung und das Infektionsschutzgesetzt gefertigt.“ Statistisches Material liege hierzu nicht vor, sagt Polizeisprecher Lars Brockmann.
Verstöße gegen Auflagen nehmen in Norderstedt zu
„Die Zahl der registrierten Verstöße nimmt in Norderstedt zu“, sagt die Sprecherin der Stadtverwaltung, Nina Wrage. Die Kontrollen übernehmen acht Mitarbeiter des Außendienstes, die bislang nicht auf Unterstützung der Polizei angewiesen seien. „Bürgerinnen und Bürger stellen beständig Verstöße fest und melden diese den Behörden“, sagte Wrage. Nach ihren Angaben zeigen die Norderstedter weiterhin Verständnis für die Kontrollen.
In Kaltenkirchen unterstützen drei städtische Angestellte die beiden Mitarbeiter des Ordnungsdienstes bei den Kontrollen. Sie kontrollieren öffentliche Plätze und die Gastronomie. In den Abendstunden unterstützt die Polizei die Kontrolleure. In Kaltenkirchen ist die Zahl der Verstöße in jüngster Zeit gesunken. „95 Prozent der Bürger reagieren mit Verständnis“, sagt Stadtsprecher Ralf Köhler. Von einem überwiegenden Verständnis der Bürger für die Kontrollen und sinkenden Zahlen bei den Verstößen berichtet auch die Stadtverwaltung in Bad Bramstedt.
„Die Akzeptanz der Masken hat sich etabliert, sagt Colja Peglow vom Ordnungsamt in Henstedt-Ulzburg. Auch dort kontrolliert das Ordnungsamt und zieht bei Bedarf die Polizei hinzu. Eine Veranstaltung in einer Gaststätte habe beendet werden müssen, ansonsten gebe es nur wenig Verstöße. Peglow rechnet allerdings damit, dass die Kontrollen künftig intensiviert werden.