Norderstedt/Itzstedt. Die Heimleitung hatte von der Frau einen Corona-Test gefordert, weil sie sich nach der Demo krank gemeldet hatte. Sie weigerte sich.
Am Sonnabend war sie als Demonstrantin bei den umstrittenen „Querdenken“-Protesten in Berlin, am Montag meldete sie sich krank – und verweigerte einen Corona-Test: Aus diesem Grund hat ein Alten- und Pflegeheim aus Itzstedt einer Mitarbeiterin fristlos gekündigt.
Der Fall sorgt nun bundesweit für Diskussionen. Denn die betroffene Frau machte ihren Rauswurf selbst publik, teilte das Kündigungsschreiben vom Montag, das auch dem Abendblatt vorliegt, in sozialen Medien. „Aufgrund von Covid-19 haben wir Sie gebeten, einen Corona-Test zu machen. Dieses haben Sie verweigert. Hiermit erhalten Sie Ihre fristlose Kündigung“, steht darin.
In der Einrichtung leben derzeit 65 ältere Menschen
„Sie hat das Schreiben ins Netz gestellt. Damit hatten wir nicht gerechnet“, sagt Christiane Warneke, die stellvertretende Leiterin im „Haus Itzstedt“ mit derzeit 65 Bewohnerinnen und Bewohnern und dazu 50 Mitarbeitern. Binnen weniger Stunden verbreitete sich das eigentlich streng vertrauliche Dokument inklusive Anschrift und Telefonnummer der Einrichtung unter anderem über Facebook, Twitter und vermutlich auch in einschlägigen Gruppen des von „Corona-Rebellen“ und Verschwörungsideologen intensiv genutzten Messenger-Dienstes Telegram.
Warneke: „Die Frau ist in der Reinigung tätig gewesen, nicht in der Pflege, war bei uns erst seit vier Monaten beschäftigt und noch in der Probezeit. Sie war völlig unauffällig, nett, die Kollegen mochten sie, alles war perfekt, sie hat ihre Arbeit gut gemacht.“ Umso überraschter war man in Itzstedt nun. Die Verantwortlichen dort entschieden sich daraufhin, bewusst offen mit dem Fall umzugehen.
Im August hatte die Mitarbeiterin demnach darum gebeten, den Dienst am letzten Wochenende des Monats zu tauschen, da sie etwas mit ihrem Mann unternehmen wolle. Von Berlin war da keine Rede, genauso wenig ahnten die Itzstedter etwas davon, dass die Mitarbeiterin die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung ablehne oder die Pandemie gar leugne. Am vergangenen Sonntag bekam Warneke dann einen Anruf – die Reinigungskraft meldete sich ab, da ihr Kind erkältet sei. Am Montag klingelte das Telefon erneut. Jetzt berichtete die Frau, dass auch sie eine Erkältung habe. Warneke: „Ein Kollege sagte dann: Weißt du, dass sie zur Demo nach Berlin wollte?“
Heimleitung hätte von der Demo-Teilnahme abgeraten
Auf dem privaten Facebook-Account war das laut Warneke unmissverständlich zu sehen. Die Heimleitung, die bei vorheriger Kenntnis von der Teilnahme an den Veranstaltungen in der Bundeshauptstadt nachdrücklich abgeraten hätte, forderte einen Corona-Test. „Sie sagte: ,Das mache ich nicht.’ Die Antwort hat mich überrascht. Jetzt zählt man eins und eins zusammen. Wenn man dagegen ist, macht man ja auch keinen Corona-Test. Aber dann kann man auch nicht in einem Altenheim arbeiten.“
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Es folgte die Kündigung – und das Altenheim, dessen Kontaktdaten ja veröffentlicht worden waren, wurde zur Zielscheibe. „Am Dienstag war bei uns die Hölle los, es war schrecklich. Wir hatten Anrufe, wo wir übelst beschimpft wurden“, berichtet Christiane Warneke. Doch sie erfuhr auch viel Unterstützung. „Uns haben Angehörige, aber auch Wildfremde angerufen und gesagt, dass wir durchhalten sollen. Auch das Personal steht voll hinter der Entscheidung. Alle wollen sich schützen.“
Die Mitarbeiterin hatte kürzlich sogar die „Corona-Prämie“ erhalten, die der Bundestag im Juni für die Angestellten in der Pflegebranche beschlossen hatte. Zwar nicht die maximal möglichen 1000 Euro für Hauswirtschaftskräfte (Pflegekräfte bekamen bis zu 1500 Euro), da sie nicht in Vollzeit tätig war, aber sie habe sich „sehr gefreut“, so Warneke.
Urteile zu vergleichbaren Fällen gibt es bisher nicht
Es gibt bisher keine Rechtsprechung zu vergleichbaren Fällen. Die juristischen Meinungen gehen auseinander. Ein Rechtsanwalt aus Norderstedt sagte dem Abendblatt zum Beispiel, der Arbeitgeber hätte zunächst ein ärztliches Attest einfordern können und nicht sofort einen Corona-Test verlangen. Im „Haus Itzstedt“ bleibt man gelassen. „Wir gucken, was passiert“. Auf keinen Fall wird die Frau, die bisher nicht gegen die Kündigung vorgegangen ist, wieder in dem Heim arbeiten dürfen. Notfalls gebe es eben eine Trennung mit der im Arbeitsvertrag festgelegten 14-Tage-Frist, „dann zahlen wir ihr einen halben Monat Lohn“, sagt Christiane Warneke.
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