Bad Segeberg. Interessenvertretung sieht Einführung der elektronischen Akte ab 2021 skeptisch, sofern nicht alle Gesundheitsdaten gespeichert werden.
Die Ärztegenossenschaft Nord, die ihren Sitz in Bad Segeberg hat, sieht die kommende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) mit Skepsis. Der Deutsche Bundestag hatte in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause am vergangenen Freitag das „Patientendaten-Schutzgesetz“ beschlossen – und somit die Grundlage geschaffen dafür, dass Gesundheitsdaten digital gespeichert und einfacher abgerufen werden können. Demnach müssen Krankenkassen die ePA ab dem Jahreswechsel ihren Versicherten zur Verfügung stellen. Ob, und wie ausführlich die entsprechende App genutzt wird, ist aber jedem selbst überlassen. „Solange nicht verlässlich alle Gesundheitsdaten der Patienten in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden und der Patient auch noch auswählen kann, welche Daten er wem zur Verfügung stellt, ist dieses Instrument für die medizinische Versorgung wertlos“, sagt Dr. Klaus Bittmann, Sprecher der Ärztegenossenschaft.
Theoretisch kann ein Patient Informationen zu Vorerkrankungen eintragen, zu Medikamenten, Diagnosen, es können E-Rezepte erstellt werden, ab 2022 auch Impfpass, Mutterpass, das U-heft und das Zahn-Bonusheft gespeichert werden. Die Ärztegenossenschaft befürchtet jedoch eine unübersichtliche Situation, zumal die Krankenkassen die E-Akten getrennt voneinander entwickeln. „Bei einem Kassenwechsel haben die Patienten dann womöglich zwei Akten“, so Bittmann. Dazu könnten Patienten das Risiko, Ärzten nicht alle Informationen zur Verfügung zu stellen, nicht abschätzen. „Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass Herr Spahn die Digitalisierung beschleunigt. Deutschland ist hier noch Entwicklungsland. Allerdings sollte man von unserem Gesundheitsminister erwarten können, dass die Zielsetzung die Verbesserung der Versorgung ist und nicht die Entwicklung von Spielereien für die Versicherten.“