Norderstedt. Umweltjurist Winfried Günnemann sieht Norderstedt in der Pflicht, einige Container vom Gelände in Friedrichsgabe entfernen zu müssen.

Winfried Günnemann gibt nicht auf. Unermüdlich gräbt der pensionierte Rechtsanwalt und Umweltrechtsexperte aus Norderstedt nach neuen Anhaltspunkten, die nützlich sein könnten, um den Müllberg auf dem Deponiegelände der W.A. Gieschen Containerdienst GmbH in Friedrichsgabe endlich verschwinden zu lassen. Nun versucht er es mit einer Eingabe an die Stadtvertretung. Darin fordert er die Stadt auf, wenigstens die auf dem Deponiegelände vor sich hin gammelnden Bauschuttcontainer abzuräumen.

Wer muss die 25.000 Kubikmeter Abfall in Friedrichsgabe entsorgen? Seit Monaten schon hält diese Frage Stadtverwaltung und Politik auf Trab. Viel wurde über die Zuständigkeit gestritten, sowohl das für die Überwachung verantwortliche Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) als auch die Stadt Norderstedt präsentierten sich lange ohnmächtig.

Grundstücksbesitzer wird von der Polizei gesucht

Bewegt wurde der Müll neben dem Grundstück des Autoverwerters Kiesow schon seit Jahren nicht mehr. Der Berg ist lediglich weiter in die Höhe gewachsen – solange, bis sich der Grundstücksbesitzer vor einiger Zeit aus dem Staub gemacht hat und seither von Polizei und Staatsanwaltschaft gesucht wird.

Zuletzt einigten sich Stadt und Land darauf, mit Messungen das Grundwasser auf Verschmutzungen zu prüfen. Falls sich dabei der Verdacht bestätigt, dass der Müllberg eine Gefährdung der Umwelt ist, müsse das Land den Müll für geschätzte 1,6 Millionen Euro abräumen. Wenn die Gefährdung nicht besteht, wird es kompliziert. Dann spielen Eigentumsrechte eine Rolle und die Tatsache, dass der Staat nicht ohne Rechtsgrundlage Grundstücke räumen kann. Für diesen Fall haben Stadt und Land beschlossen, eine – wie auch immer geartete – gemeinsame andere Lösung zu finden. Klar ist: Der Müllberg soll in jedem Fall verschwinden. Die Frage ist nur, wann.

"Stadt könnte völlig überladene Container entsorgen"

Winfried Günnemann geht das nicht schnell genug. Er ist der Meinung, dass die Stadt schon jetzt handeln kann und nicht erst die Testergebnisse abwarten muss. Bisher hatte sie beteuert, keine Handlungsmöglichkeit zu haben, weil das LLUR zuständig sei. Doch Günnemann meint: „Es bestehen rechtliche Möglichkeiten, wenigstens die mit gefährlichen Abfällen gefüllten Container wegzuschaffen, die überall auf dem Grundstück herumstehen.“

Denn: Nach der Landesbauordnung würden Container, die über einen langen Zeitraum stehen blieben, als Bauwerke gelten. „Die Container sind mit dem Boden verbundene und aus Bauprodukten hergestellte Anlagen“, sagt Günnemann, „deshalb unterliegen sie der Stadt als Bauaufsichtsbehörde. Das würde bedeuten: Die Stadt könnte zwar nicht die komplette Fläche von Müll befreien, aber immerhin die völlig überladenen Container entsorgen, da die Abfälle nicht – wie einst genehmigt – nur zwischengelagert wurden.

Stadt sieht LLUR als alleinig zuständig

Günnemanns Eingabe wird am Montag, 22. Juni, im Eingabenausschuss behandelt. Gibt dieser der Eingabe statt, wandert sie zur Kenntnisnahme in die Stadtvertretung. Die Fraktionen dort müssen dann entscheiden, ob sie den Sachverhalt an die zuständigen Stellen der Stadt weiterreichen wollen.

Die Stadtverwaltung hat bereits deutlich gemacht, dass sie die rechtlichen Einschätzungen Günnemanns nicht teilt und nach umfassender Prüfung nach wie vor das LLUR als alleinig zuständig sieht. Die Eingabe sei entsprechend nicht für einen Beschluss der Stadtvertretung geeignet.