Norderstedt. 49 Jahre alte Angeklagte war drogensüchtig und kassierte unrechtmäßig Arbeitslosengeld. Richterin verurteilte sie zu einer Geldstrafe.
Ihr Leben ist ein einziger Kampf gegen die Drogen. Die 49 Jahre alte Frau will wegkommen von dem Teufelszeug, aber sie scheitert regelmäßig und wird wieder rückfällig. Weil Drogen ihren Preis haben, wird die Suchtkranke aus Geldmangel einige Male straffällig. Beschaffungskriminalität nennen die Juristen das Delikt. Nicht weniger als 24 Einträge umfasst deshalb ihr Strafregister. Diesmal hatte sich die Frau vor dem Amtsgericht Norderstedt zu verantworten. Der Strafvorwurf: Betrug.
Die Angeklagte wurde aus der Justizvollzugsanstalt Lübeck vorgeführt, denn weil sie ihre letzte Geldstrafe bei einem Urteil in Hamburg nicht bezahlen konnte, sitzt sie ihre Strafe ersatzweise hinter Gittern ab. Laut Anklage hat die Frau im Februar 2018 sechs Wochen lang unberechtigterweise Arbeitslosengeld kassiert. Damit betrog sie das Jobcenter um 1334 Euro.
Nun will die Frau ihr Leben ohne Drogen meistern
Die schmale Frau mit den strubbeligen Haaren arbeitete elf Jahre lang als Pflegehelferin. Sie verlor den Job, weil sie wegen ihrer Drogensucht nur noch unregelmäßig zum Schichtbeginn erschien. Sie ging zum Jobcenter und kassierte Arbeitslosengeld. Die Suchtkranke heuerte im Februar 2018 aber bei einer Zeitarbeitsfirma an, ohne darüber die Behörde zu informieren.
Damit war sie „Doppelverdienerin“. Weil die Jobcenter vor Ort und die Agentur für Arbeit mit dem EDV-System in ständigem Austausch stehen, fallen die strafrechtlichen Mauscheleien immer schnell auf. Auch die 49-Jährige entkam dem engmaschigen behördlichen Kontrollnetz nicht.
„Was ich gemacht habe“, bereute die Angeklagte, „war nicht in Ordnung“. Es sei sogar sehr doof gewesen, schob sie mit leiser Stimme hinterher. Mittlerweile sei sie auf kaltem Entzug und im Methadon-Programm. „Ich versuche, mein Leben ohne Drogen endgültig in den Griff zu kriegen“, erklärte sie.
Im Juni ziehe sie in eine Wohnung, die ihr Vater für sie besorgt habe. Er zahle für sie auch die noch offenen Geldstrafen, sagte die 49-Jährige dankbar. Die Amtsrichterin zeigte sich vom Neubeginn wenig überzeugt und brummte der Angeklagten mit 1500 Euro wegen Betrugs eine weitere Geldstrafe auf. Außerdem muss sie die unrechtmäßig kassierten Bezüge an das Jobcenter zurückzahlen.