Bad Segeberg. Amtsgericht Segeberg setzt Betrugsprozess gegen 52-Jährigen vorerst aus, damit die Staatsanwaltschaft weiter ermitteln kann.

Für einen dreifachen Vater sind 1200 Euro viel Geld. Ein Familienleben ohne Fernseher? Undenkbar. Also unterschrieb der Mann bei einem Finanzdienstleister einen Kosten- und Kreditkartenvertrag. „Ich hab mir nicht viel dabei gedacht und mir das Kleingedruckte vorher auch nicht angeguckt“, erklärte der 52-Jährige im Amtsgericht Segeberg. Seine Gedankenlosigkeit brachte dem Mann den Strafvorwurf des Betrugs ein.

Die leichtfertige Unterschrift kam dem Familienvater aus Trappenkamp teuer zu stehen. Laut Anklageschrift hat er zwischen Februar 2012 und März 2016 mit der ihm bei Vertragsabschluss ausgehändigten Kreditkarte serienweise Beträge an Geldautomaten in Wahlstedt und Neumünster abgehoben. Dabei errechnete die Staatsanwaltschaft bei zusammen 24 Abhebungen einen Gesamtbetrag von 5700 Euro.

Vor Amtsrichterin Lena von Zech war sich der Angeklagte keiner Schuld bewusst. „Ich habe damals nie eine Kreditkarte erhalten. Mit der hat sich wohl einer auf meine Kosten ein schönes Leben gemacht“, entrüstete er sich. Im Übrigen habe er eine EC-Karte und sei deshalb auf keine weitere angewiesen. Auf die ersten Aufforderungen, das deutlich überzogene Konto auszugleichen, habe er mit Nichtachtung reagiert. „Die haben mich bald mit Mahnbriefen vollgeballert. Deshalb drohte ich denen mit einem Fachanwalt für Bankrecht“, erinnerte er sich. Der Absender kündigte umgehend an, ein Inkassobüro einzuschalten.

Den Fernseher hat der 52-Jährige längst abgestottert, aber der strafrechtliche Betrugsvorwurf nervte ihn so lange, bis sich der Angeklagte seine „dramatischen“ Kontoauszüge einmal genauer ansah. Da stellte er fest, dass er bei den angeblichen Auszahlungen an den bestimmten Tagen niemals in Wahlstedt oder Neumünster sein konnte. Als Monteur einer kleinen Stahlbau-Firma in Kiel sei er oft auf Achse. Seine beruflichen Einsätze würden schriftlich im Büro festgehalten. „Die Einträge im Einsatzbuch kann ich deshalb schwarz auf weiß nachweisen“, erklärte der Angeklagte selbstbewusst.

Diese Aussage zeigte beim sichtbar überraschten Vertreter der Anklage Wirkung. Er schlug der Amtsrichterin vor, das Verfahren vorläufig auszusetzen, damit seine Ermittlungsbehörde die Möglichkeit erhält, die Aussage des Angeklagten nachzuprüfen. Die Staatsanwaltschaft bat die Richterin, den Prozess auszusetzen. Sie stimmte zu. Bei der Neuauflage beginnt die Beweisauflage nun von vorn.