Norderstedt. Das wollen CDU, SPD, Grüne und Die Linke in der nächsten Sitzung der Norderstedter Stadtvertretung am kommenden Dienstag durchsetzen.
Wenn neu gebaut wird in Norderstedt, sollen 50 Prozent der Wohnfläche Sozialwohnungen werden. Dabei sollen 25 Prozent nach dem ersten Förderweg, also für Menschen mit geringem Budget, und 25 Prozent nach dem zweiten Förderweg entstehen. Das wollen CDU, SPD, Die Grüne und Die Linke mit ihrem gemeinsamen Antrag für die nächste Sitzung der Stadtvertreter am Dienstag, 22. Oktober, durchsetzen. Damit erhöhen die Politiker die Vorgaben, bisher mussten die Wohnungsbauunternehmen 30 Prozent der Wohnfläche als geförderte Wohnungen ausweisen.
Singles, die nicht mehr als 1700 Euro Brutto verdienen, oder Familien mit zwei Kindern, die mit 3300 Euro Brutto zurechtkommen müssen, haben nach Aussage der Antragsteller Anspruch auf eine Wohnung nach dem ersten Förderweg. Voraussetzung, um an eine dieser Wohnungen zu kommen, ist der Wohnberechtigungsschein nach Paragraf 8 des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumfördergesetzes. Im zweiten Förderweg liegen diese Grenzen bei 2040 Euro und 3960 Euro. „Wir sprechen über hart und ehrlich arbeitende Steuerzahler und Bürger – die Krankenschwester, den Polizisten, den Arbeiter – die sich diese Stadt und ihre Quadratmeterpreise von 12 und 13 Euro den Quadratmeter nicht mehr leisten können“, hatte Linken-Fraktionschef Miro Berbig gesagt, als die Parteien ihren gemeinsamen Antrag präsentierten.
Hohe Mieten sind für viele nicht mehr bezahlbar
Anlass für die Erhöhung der Förderquote ist der Mangel an bezahlbaren Wohnungen in Norderstedt. Und die Zahl der Sozialwohnungen ist gesunken. Hinzu kommt, dass viele Menschen aus Hamburg nach Norderstedt ziehen. Das treibt die Mieten, seit Jahren zählt die Stadt im Norden zu den Kommunen mit den höchsten Mietpreisen. Auf der anderen Seite, haben, so Berbig, rund 60 Prozent der Norderstedter einen Anspruch auf eine geförderte Wohnung.
Ziel der Initiative ist es nun, diese Lücke so weit wie möglich zu schließen und den Bürgern Wohnraum für eine Miete von 6,10 Euro beim ersten Förderweg und 7,30 Euro kalt beim zweiten Förderweg anzubieten – Preise, die deutlich unter den 12 oder 13 Euro liegen, die Vermieter vielfach in Norderstedt schon verlangen.
Weiter sieht der Antrag vor: Ist das Bauvorhaben kleiner als 30 Wohneinheiten, kann im Einzelfall von der 50-Prozent-Regel abgewichen werden. Im Einzelfall wird auch geprüft, ob die Fördervorgaben auch erfüllt werden können, wenn ein Bauträger mehrere Bauvorhaben kombiniert.
Stadtvertretung, Di 22.10., 19.00, Rathaus