Kreis Segeberg. Der Trend zum Mini-Haus kommt aus den USA und erreicht nun auch den Kreis Segeberg. Die untere Bauaufsichtsbehörde bietet Beratung an.
Der Trend zum Wohnen auf wenigen Quadratmetern kommt aus den USA. Tiny Houses heißen die verkleinerten, oft mobilen Eigenheime. Die Anhänger dieser Bewegung werden stetig mehr – auch in Deutschland und im Kreis Segeberg. Die untere Bauaufsichtsbehörde weist daher in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dauerhaftes Wohnen in Tiny Houses sowie in Mobilheimen und Wohnwagen bestimmten rechtlichen Bedingungen unterliegt und keinesfalls überall erlaubt ist. Die Behörde bietet hier eine umfassende Beratung an.
Generell gilt: Dauerhaftes Wohnen ist auf Campingplätzen verboten. Das Verbot gilt auch, wenn beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitz eingetragen wurde. Außerhalb von Campingplätzen ist das Aufstellen von Tiny Houses, Mobilheimen und Wohnwagen nur mit einer Baugenehmigung zulässig.
„Campingplätze dienen der Erholung und der Freizeitgestaltung“, sagt Hendrik Schrenk, Leiter des Fachbereichs „Umwelt, Planen, Bauen“. Dauerhaftes Wohnen unterscheide sich von Wohnen im Urlaub oder am Wochenende und müsse deshalb rechtlich anders behandelt werden. „Tiny Houses dürfen auf Campingplätzen immer nur zu kurzzeitigen Erholungszwecken genutzt werden.“ Sollten der zuständigen Baugenehmigungsbehörde, in diesem Fall der des Kreises Segeberg, Dauerwohnnutzungen auf Campingplätzen angezeigt werden, ist sie laut Schrenk rechtlich verpflichtet, den Fall zu prüfen. „Die Thematik ist rechtlich sehr komplex und jeder Prüfung folgt eine Einzelfallentscheidung.“
Tiny Houses, die außerhalb von Campingplätzen zu Dauerwohnzweckenaufgestellt werden, gelten baurechtlich als Einfamilienhaus. Sie unterliegen denselben baulichen Bestimmungen wie Einfamilienhäuser. Dazu gehören Brand-, Schall und Wärmeschutz, Standsicherheit, Raumgrößen und -höhen sowie bestimmte Anforderungen an Bäder, Küchen, Abstellräume und Stellplätze.
„Daher ist für die Errichtung und Nutzung eine Baugenehmigung erforderlich“, erläutert Schrenk. Diese muss bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Segeberg beantragt werden.
In der Regel dürfen Tiny Houses zum Beispiel dort aufgestellt werden, wo bereits Einfamilienhäuser stehen. Auf die eine oder andere Anforderung könne in Einzelfällen verzichtet werden. „Um zu klären, ob ein Tiny House an der gewünschten Stelle erlaubt ist, empfiehlt sich eine Bauberatung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde“, sagt Schrenk. Interessenten sollten diese frühzeitig in Anspruch nehmen, um Fehlinvestitionen zu vermeiden.
Sie wollen eine Tiny House im Kreis Segeberg aufstellen und brauchen Rat? Die untere Bauaufsichtsbehörde ist unter 04551/95 15 34 erreichbar.