Norderstedt . Bewährungsstrafe für Henstedt-Ulzburger Veterinär, der in seine eigene Praxis einbrach, um bei seiner Versicherung abzukassieren.
Er brach in seine eigene Praxis ein, um bei seiner Versicherung abzukassieren: Ein Henstedt-Ulzburger Tierarzt ist am Montag vom Amtsgericht Norderstedt wegen Betrugs zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Als Auflage hat der Mediziner den von der Versicherung in guten Glauben erstatteten Einbruchsschaden zurückzuzahlen. Gegen zwei weitere Mitangeklagte, die fingierte Rechnungen ausgestellt hatten, wurde das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt. Einer der Männer muss 900 Euro Geldstrafe an eine gemeinnützige Einrichtung in Kaltenkirchen zahlen.
Der Angeklagte gab sich reumütig
Vor Amtsrichterin Claudia Naumann gab sich der schlanke Angeklagte mit den gepflegten grauen Haaren reumütig. Er räumte ein, sich damals in einer angespannten finanziellen Situation befunden zu haben. Nur deshalb sei er im vorigen Mai auf den „nicht sehr schlauen“ Einfall des Versicherungsbetruges gekommen. „Es war eine dämliche Idee“, bilanzierte der vor Gericht selbstsicher auftretende Veterinär in wenigen Sätzen seine Verteidigungsrede.
Vor diesem Geständnis hatte der Verteidiger des Angeklagten alle Prozessbeteiligten hinter verschlossenen Türen zu einem sogenannten Rechtsgespräch gebeten. Damit war klar, dass die Verteidigung das unangenehme Verfahren schnell vom Tisch haben wollte, um somit die umfangreich geplante Beweisaufnahme mit einem halben Dutzend Zeugen zu vermeiden.
Bekannte lieferten ihm gefälschte Quittungen
Nach den staatsanwaltlichen Ermittlungen hatte der Tiermediziner im Mai vorigen Jahres für seinen Plan hochwertige Behandlungsgeräte aus der Praxis in Henstedt-Ulzburg abtransportiert. Dabei schaffte er drei Apparate zur Blutanalyse sowie ein Ultraschallgerät beiseite. Als gestohlen meldete der Angeklagte auch einen Tresor mit Arzneimitteln und eine Geldkassette.
Um den Einbruch glaubhaft vorzutäuschen, hebelte der Angeklagte ein Fenster der Praxis auf und platzierte einen Schuhabdruck auf der Fensterbank. Anschließend meldete er den Einbruch bei der Polizei und gab seinem Versicherungsmakler einen Gesamtschaden von mindestens 46.000 Euro an.
Bei einem weiteren Termin mit dem Makler korrigierte der Veterinär den erlittenen Schaden dann sogar auf über 55.000 Euro. Als Belege reichte der Tiermediziner nach den staatsanwaltlichen Ermittlungen die alten Kaufrechnungen für die angeblich gestohlenen Geräte nach.
Um den angeblichen Einbruch in die eigene Praxis möglichst glaubwürdig erscheinen zu lassen, schaltete der Angeklagte in der Folge einen 33 Jahre alten Bekannten ein. Von dem ließ sich der Beschuldigte mit dem Namen von dessen Firma zwei Rechnungen über neue, angeblich gelieferte Blutanalysegeräte ausstellen. Damit war die Versicherung von der Redlichkeit der Schadensmeldung überzeugt und überwies daraufhin eine Zahlung über 40 000 Euro an den angeblich Geschädigten. Tatsächlich schob der Angeklagte die beiseite geschafften alten Geräte jedoch wieder zurück in die Praxis und benutzte sie auch.
Mediziner muss 40.000 Euro an die Versicherung zahlen
Auch beim angeblich gestohlenen Tresor ging der Angeklagte geschickt vor. So ließ er sich von einem Bekannten eine Rechnung für den alten Tresor und eine weitere für den angeblich neu angeschafften ausstellen. Mittels dieser falschen Belege kassierte er von einer anderen Versicherung weitere 2500 Euro.
In ihrem Plädoyer wies die Staatsanwältin darauf hin, dass der Gesetzgeber bei Betrug bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug vorsieht. Ihrer Forderung nach einer elfmonatigen Bewährungsstrafe schloss sich die Amtsrichterin im Urteil an. Voraussetzung sei aber, dass der Verurteilte in der zweijährigen Bewährungszeit 40.000 Euro an die geschädigte Versicherung zurückzahlen muss. Die Versicherung hat beim Landgericht Kiel ein Zivilverfahren gegen den Tierarzt eingeleitet. Über seinen Verteidiger sagte der Angeklagte dem Gericht die Rückzahlung der Schadenssumme in der vorgeschriebenen Frist zu.