Bad Bramstedt. Das Unternehmen Vion zieht Beschwerde gegen Urteil zurück. Landgericht Kiel verhängt Strafe wegen Verstößen gegen Tierschutzgesetz.
Die Vion Bad Bramstedt GmbH hat ihre Beschwerde gegen eine Unternehmens-Geldbuße in Höhe von 160.000 Euro zurückgenommen. Jetzt muss der Betreiber des Bramstedter Schlachthofs zügig diese Summe an die Staatskasse zahlen.
Das Amtsgericht Kiel hatte die Strafe Anfang Februar wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz verhängt. Hätte Vion an der Beschwerde festgehalten, hätte das Gericht eine umfangreiche Beweisaufnahme angeordnet, in deren Verlauf sämtliche Vorwürfe gegen das Unternehmen detailliert erörtert worden wären.
Die Ermittlungen gegen mehrere Personen gehen weiter. Das Landeskriminalamt ermittelt gegen zwei Mitarbeiter der Kreisverwaltung, die als Amtsveterinäre im Schlachthof tätig waren. Zu den beschuldigten Personen gehören außerdem zehn Beschäftigte der Vion Bad Bramstedt GmbH. Dazu zählen nach Angaben der Staatsanwaltschaft leitende Mitarbeiter des Bramstedter Betriebs.
Die Ermittlungen begannen 2014 mit einer Großrazzia im Schlachthof. In mehreren Fällen sollen Rinder ohne ausreichende Betäubung geschlachtet worden sein. Kühe sollen unter starken Schmerzen gelitten haben, weil sie nicht rechtzeitig gemolken wurden. Außerdem soll Vion gegen Hygienevorschriften verstoßen haben.