Kreis Segeberg . Amtsgericht Neumünster: Junger Mann täuschte Autofahrern Polizeieinsatz vor. Wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, zahlte aber nicht.

Ein 25 Jahre alter Mann musste sich jetzt zum zweiten Mal vor dem Amtsgericht Neumünster wegen eines Vergehens aus dem September des Jahres 2016 verantworten. Damals war der junge Mann zusammen mit einem Bekannten auf der Autobahn 7 in Richtung Hamburg unterwegs gewesen; in Höhe von Wiemersdorf nahmen sie einen an der Windschutzscheibe ihres Wagens montierten sogenannten LED-Frontblitzer in Betrieb. Mit dieser Warnanlage sind nur Polizei oder Rettungsdienste unterwegs. Das eingeschaltete Blaulicht täuschte so anderen Autofahrern einen Polizeieinsatz vor. Einen Autofahrer veranlassten der Angeklagte und sein Beifahrer mit einer entsprechenden Armbewegung und durch Blickkontakt dazu, auf dem Standstreifen anzuhalten.

Bereits vor einem Jahr wurde das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt – allerdings sollten die beiden falschen Polizisten Geldstrafen zahlen. Der Beifahrer überwies auch anstandslos seine Strafe in Höhe von 600 Euro. Der 25-Jährige, der am Steuer gesessen hatte, war zu einer Strafe von 1000 Euro verdonnert worden – und war mit diesem Urteil auch zufrieden gewesen. Denn einer Karriere des Matrosen bei der Bundesmarine schien nun nichts mehr im Wege zu stehen. Ein Schuldspruch hätten für den Seemann dagegen disziplinarische Konsequenzen bedeutet.

Restgeld von 250 Euro müssen überwiesen werden

Vor Gericht musste sich der 25-Jährige nun erneut vor Amtsrichter Jan Suhr verantworten, weil er die 1000 Euro nicht vollständig gezahlt hatte. Er hatte insgesamt lediglich 750 Euro überwiesen und die Ratenzahlung irgendwann eingestellt. Allen Anschein nach war der Mann in den vergangenen Monaten finanziell gehörig ins Trudeln geraten. Der Angeklagte gab an, bei der Bundesmarine abgemustert zu haben. Er sei schon länger freiberuflich tätig, wollte aber trotz Nachfrage des Richters keine näheren Angaben zum Broterwerb machen. Seine Fort- und Weiterbildung habe ihn „einiges an Geld gekostet“, räumte der schlanke Angeklagte im Business-Anzug lediglich ein.

Der Amtsrichter redete dem Angeklagten ins Gewissen und machte ihm die Konsequenzen deutlich, wenn er die Restschuld nicht zahlt: Dann könne er nämlich doch noch wegen Nötigung verurteilt werden – und die bereits gezahlten 750 Euro wären auch futsch.

Trotz seiner eingestandenen Finanznot akzeptierte der Angeklagte widerstandslos den Vorschlag des Amtsrichters, die restlichen 250 Euro umgehend zu überweisen. Der Richter stellte das Verfahren daraufhin ein zweites Mal vorläufig ein.