Wer ein Osterfeuer in Norderstedt abbrennen will, muss das bis zum Mittwoch, 28. März, bei der Stadt Norderstedt anzeigen. Dies ist vor allem wichtig, damit Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte in Norderstedt einen Überblick über die Osterfeuer vor Ort bekommen. Die Meldungen müssen schriftlich per E-Mail an ordnungsamt@norderstedt.de oder per Post an das Rathaus Norderstedt, Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben (Zimmer 109), Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, gehen. Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass am Karfreitag, 30. März, keine Osterfeuer entzündet werden sollten, um dem stillen Charakter des Feiertages Rechnung zu tragen.