Bad Segeberg. Das Segeberger Schöffengericht verurteilt zwei 20-Jährige zu Jugendstrafen. Die beiden hatten eine 77-Jährige ausgeraubt.

„Es war pures Glück, dass der alten Dame nichts passiert ist“, sagte Martin Jochems, Vorsitzender des Jugendschöffengerichts Bad Segeberg. Andere Senioren würden nach so einer Tat oft noch jahrelang leiden. Wegen Raubes verurteilte das Gericht einen 20-Jährigen zu einer zweijährigen Jugendstrafe. Ein gleichaltriger Mitangeklagter kam wegen Beihilfe mit einer sechsmonatigen Jugendstrafe auf Bewährung davon.

Dem Duo war vorgeworfen worden, im vorigen Oktober an einer Bushaltestelle in Kayhude einer heute 77 Jahre alten, gehbehinderten Frau die Handtasche entrissen zu haben und dann mit einem Wagen geflüchtet zu sein. Die Beute: 150 Euro. „Ich freute mich, als sich ein junger Mann neben mich setzte“, erinnerte sich die betagte Zeugin vor Gericht. Nachdem man ein paar unverbindliche Worte gewechselt hatte, habe er jedoch unvermittelt nach ihrer Handtasche gegriffen, die am Griff ihres Rollators hing. Verzweifelt hielt sie die Tasche fest, sodass der Täter sie in den Stand zog. Am Ende reichten ihre Kräfte nicht und sie musste die Tasche loslassen. Der Täter rannte davon.

Richter spricht von asozialem Verhalten

Einfühlsam fragte der Vorsitzende die Seniorin: „Wie geht es ihnen heute?“ „Es geht mir gut“, war die schnelle Antwort. Sie sei ausgesprochen dankbar, dass der Täter sie nicht angegriffen habe. Bis auf paar schlaflose Nächte habe sie den Raub seelisch gut verarbeitet. Ihren Räuber erkannte die 77-Jährige im Gerichtssaal sofort wieder. Die Handtasche wurde später in einem Teich gefunden – ohne Bargeld.

Verständnislos fragte der Vorsitzende den Hauptangeklagten, was er sich bei dieser Tat gedacht habe. Der knetete hilflos die Hände und schwieg. Allerdings, räumte er ein, habe er sich bereits kurz nach der Tat gedacht, wie blöd dies alles sei.

Als Täter waren drei junge Männer ermittelt worden. Zwei standen vor Gericht, einem weiteren wird später der Prozess gemacht. Den Angeklagten gemeinsam ist eine deprimierend trostlose Vergangenheit mit frühen Verfehlungen. Das machten die umfangreichen Berichte der Jugendgerichtshilfe deutlich. Die zeigten, dass die staatlichen Erziehungsangebote bislang erfolglos geblieben sind. Den Angeklagten ohne einen Schulabschluss attestierte der Vorsitzende eine deutliche Reifeverzögerung. „Sie haben ein asoziales Verhalten an den Tag gelegt“, rügte er die Angeklagten.