Kreis Segeberg. Die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis begrüßen ein wegweisendes Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Schleswig.

Ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig stärkt die Mitbestimmung der Frauen in der Politik und die Gleichstellung in Schleswig-Holstein. Zugleich bedeutet die Entscheidung, dass Kreise, Städte und Gemeinden die Aufsichtsräte ihrer Gesellschaften neu besetzen müssen, und zwar zur Hälfte mit Frauen. Das ist nur in Ausnahmefällen so, auch in Norderstedt dominieren die Männer in den Aufsichtsgremien.

Das wird sich durch den Urteilsspruch ändern. Das Oberverwaltungsgericht verhandelte im Berufungsverfahren den Fall, dass der Rat der Stadt Husum zu wenige Frauen in den Aufsichtsrat der Tourismus- und Stadtmarketing GmbH (TSMH) entsandt hatte, nur eins von fünf Mitgliedern war weiblich. Bürgermeister Uwe Schmitz lehnte die Neubesetzung ab, weil sie gegen geltendes Recht verstieß – das Landesgleichstellungsgesetz (§ 15) sieht vor, dass 50 Prozent aller Sitze in den Gremien mit Frauen besetzt werden sollen. Bürgervorsteher Peter Empen zog stellvertretend für das Stadtverordnetenkollegium vor Gericht, das nun das Urteil des Verwaltungsgerichtes bestätigt hat.

„Wir sind hocherfreut, dass nun endlich geltendes Recht umgesetzt werden muss“, sagte Svenja Gruber, Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten im Land und Gleichstellungsbeauftragte in Hen­stedt-Ulzburg, die den Husumern dafür dankte, dass sie eine rechtliche Klarstellung erwirkt haben. Die sogenannte Spiegelbildlichkeit, nach der sich die politischen Machtverhältnisse in den politischen Gremien im Aufsichtsrat wiederfinden müssten, ist nach dem Urteil unzulässig.

Die Entscheidung der Verwaltungsrichter hat erhebliche Folgen für die Städte und Gemeinden. Fast überall sind die Frauen unterrepräsentiert, zum Teil deutlich. Das belegen die Zahlen, die die Gleichstellungsbeauftragten nach der Kommunalwahl 2013 ermittelt haben: In den elf Landkreisen und vier kreisfreien Städten beträgt der Frauenanteil in den kommunalen Aufsichtsräten gerade einmal 17,5 Prozent. „Frauen stellen 51 Prozent der Bevölkerung, sie müssen selbstverständlich auch mindestens zur Hälfte mitbestimmen können“, sagt Birgit Pfennig, Geschäftsführerin der LAG. Das Argument, es gäbe nicht genug geeignete Frauen, zähle schon lange nicht mehr, da auch kompetente Frauen aus kleineren Fraktionen oder von außerhalb der Ratsfraktionen berücksichtigt werden könnten.

Die Norderstedter Politiker haben die Entscheidung quasi vorweggenommen und schon Anfang des Jahres auf Antrag der Grünen im Hauptausschuss die Geschlechter-Parität beschlossen, denn: Frauen sind zurzeit noch in fast allen Aufsichtsgremien der Norderstedter Gesellschaften klar in der Minderheit.