Norderstedt . Das Amtsgericht und der Anwaltsverein laden zu einem Informationsabend zum Thema Mietrecht und Kündigung nach Norderstedt ein.

Das Mietrecht ist kompliziert. Der Deutsche Mieterbund hat ermittelt, dass knapp 100 Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragrafen 535 bis 577a, unzählige Mietvertragsformulare und Tausende von Gerichtsurteilen pro Jahr das Verhältnis von Mietern und Vermietern regeln. Was müssen Mieter beachten, wenn sie ausziehen? Wie müssen die Abrechnungen der Nebenkosten aussehen? Antworten auf diese und weitere Fragen geben Fachleute am Donnerstag, 9. November.

Das Amtsgericht Norderstedt und der Anwaltsverein Norderstedt laden zum Info- und Diskussionsabend zum Thema Mietrecht ein. Ab 19 Uhr werden Philipp Kersting, Richter in Norderstedt, der Norderstedter Rechtsanwalt und Notar Michael Berger, Susanne Arbesmann, Rechtsberaterin des Mietervereins Norderstedt, und Nils Jobke vom Vorstand bei Haus & Grund in Norderstedt im Saal F des Amtsgerichtes über die vielen möglichen Streitpunkte zwischen Mietern und Vermietern aufklären und mit den Besuchern diskutieren. Jan Willem Buchert, stellvertretender Direktor des Amtsgerichts Norderstedt, und Notar Bernd-Michael Märtens, Vorsitzender des Anwaltsvereins Norderstedt, werden den Abend moderieren.

Dabei wird auch zur Sprache kommen, was der Deutsche Mieterbund als Irrtümer und Fallen tituliert. Danach haben Mieter, die eine Einliegerwohnung beziehen oder in einem Zweifamilienhaus mit dem Vermieter unter einem Dach wohnen, praktisch keinen Kündigungsschutz. Macht der Vermieter von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, muss der Mieter ausziehen. Allerdings verlängert sich die Kündigungsfrist dann um drei Monate.

Sehr komplex ist eine Kündigung bei Eigenbedarf

Streit gibt es auch immer wieder über die Größe der Wohnung. Dazu sagt der Mieterbund: Grundsätzlich ist die im Mietvertrag angegebene Wohnungsgröße entscheidend. Selbst wenn die tatsächliche Wohnfläche kleiner ist, gilt bis zu einer Abweichung von zehn Prozent die im Vertrag genannte Wohnfläche. Erst bei Flächenabweichungen von mehr als zehn Prozent ändert sich die Rechtslage. Dann kann der Mieter die Miete kürzen, er kann fristlos kündigen und Korrektur der Betriebskostenabrechnung fordern.

Komplex ist auch eine Kündigung wegen Eigenbedarf oder wegen Abriss des Wohngebäudes und Neubau. Diese Kündigungen sind an strenge Auflagen gebunden.

Mietrecht, Do 9.11., 19 Uhr, Saal F, Amtsgericht, Rathausallee 80, Eintritt frei