Henstedt-Ulzburg. Kommunalaufsicht bleibt dabei: Bürgerbegehren in Henstedt-Ulzburg war zulässig. Verwaltung geht nun juristisch gegen die Behörde vor.
Der öffentliche Streit um die Rewe-Ansiedlung in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg landet vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig. Das steht nun fest, da die Segeberger Kommunalaufsicht ihre rechtliche Bewertung des erfolgreichen Bürgerbegehrens, das per Bürgerentscheid eine Obergrenze für Gewerbeflächen (10 Hektar) und dortige Gebäudehöhen (21 Meter) im Bereich des Bebauungsplans 146 („Große Heidkoppel“) festlegen will, nicht geändert hat.
Ein entsprechendes Fax erhielt die Gemeindeverwaltung am Dienstag – demnach wurden die Unterschriften weder mit irreführenden Tatsachen gesammelt, noch wird durch die Initiative in unzulässiger Weise in die Bauleitplanung eingegriffen.
Das ist zumindest die Ansicht der Behörde. Große Teile der Politik sehen es anders, auch Bürgermeister Stefan Bauer gehört zu den Kritikern des Bürgerbegehrens. Es geht um nichts Geringeres als das größte Neubauprojekt eines Unternehmens in der Henstedt-Ulzburger Geschichte; auch für die gesamte Metropolregion ist die Dimension enorm. Auf 24 Hektar Fläche will der Handelskonzern eine Regionszentrale mit Logistik- und Verwaltungszentrum sowie Schulungsräumen bauen, die Investition beträgt rund 100 Millionen Euro – und die Gebäude wären bis zu 30 Meter hoch. Etwa 1000 Mitarbeiter sollen nach Fertigstellung dort tätig sein. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens erwarten unzumutbare Verkehrszustände für die Gemeinde, zumal derzeit bereits ein Logistikzentrum des Unternehmens Netto entsteht. Rewe hat zwar versichert, dass die Lkw zur Autobahn geleitet werden, die Kritiker damit aber nicht überzeugt. Ein Teil der Bevölkerung glaubt dem Konzern schlicht und einfach nicht.
Als sich die Gemeindevertretung in der vorletzten Woche während einer Sondersitzung mit dem Thema befasste, wurde mit großer Mehrheit beschlossen, dass die Verwaltung notfalls juristisch gegen die Kommunalaufsicht vorgehen solle. Das wird jetzt geschehen. Das Pikante dabei: Die zunächst engagierte Anwaltskanzlei aus Köln hat ihr Mandat aufgrund eines Interessenkonfliktes bereits wieder niedergelegt – auch Rewe zählt dort zu den Klienten. Jetzt wurde die Wirtschaftskanzlei Graf von Westphalen beauftragt, die bereits an der Ausarbeitung des städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde und dem Rewe-Konzern beteiligt war.
Das Bauleitverfahren kann logischerweise bis auf Weiteres nicht weitergeführt werden. Die Auslegung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses, die eigentlich bis zum 6. November dauern sollte, wurde abgebrochen.