Kiel/Tangstedt. Innenminister Grote verteidigt das Vorhaben im Kieler Landtag gegen rechtliche Bedenken. Gemeinde könnte gegen Gesetz klagen.
150 Euro jährlich für das Halten eines Pferdes – was die Tangstedter Gemeindepolitik mehrheitlich im Juni als Steuer beschlossen hat, will die Landesregierung so schnell wie möglich kippen. Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) hat am gestrigen Mittwochnachmittag im Kieler Landtag eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes vorgestellt, die einzig das Ziel hat, eine Pferdesteuer auszuschließen. „Grundsätzlich gilt es, die verschiedenen Interessen, die für und gegen eine Steuererhebung stehen, gegeneinander abzuwägen. So spielen beispielsweise Belange des Gemeindewohls eine erhebliche Rolle“, sagte Grote.
Er erwähnte die Weiterentwicklung des Reitsports, die Bedeutung für den Tourismus, die Erholung und die Gesundheit, die Jugendarbeit und auch die wirtschaftliche Bedeutung für die Landwirtschaft als Gründe, die Steuer zu verhindern.
Der Gemeindetag könnte gegen das Gesetz klagen
Der Kritik, er würde die kommunale Selbstverwaltung aushebeln, widersprach er. Demnach dürfe das Ministerium Vorgaben für die Erhebung von Steuern anordnen, auch wenn die örtlichen Aufwandsteuer – wie auch die Pferdesteuer eine ist – grundsätzlich den Kommunen überlassen seien.
Der Gesetzentwurf wird nun im Innen- und Rechtsausschuss beraten. Dass der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag oder sogar Tangstedter Politiker später gegen das Gesetz klagen, ist nicht ausgeschlossen. Eine Klage gegen die Pferdesteuersatzung läuft bereits seit einigen Monaten, sie wurde von der Reitlehrerin Anja Granlien eingereicht. Sie beruft sich auf verfassungsrechtliche Bedenken, genauer gesagt dem Sportfördergrundsatz und der Diskriminierung von Frauen. Ziel der Klage ist, ein Grundsatzurteil zu erreichen.