Tangstedt. Änderung des Kommunalabgabengesetzes: In Zukunft soll es nicht mehr möglich sein, eine Steuer auf das Halten von Pferden zu erheben.

Die Landesregierung wird am Mittwoch im Landtag den ersten Schritt zur Abschaffung der Pferdesteuer einleiten. Auf der Tagesordnung für die Sitzung, die um 10 Uhr beginnt, befindet sich die Erste Lesung der Änderung des Kommunalabgabengesetzes – und dahinter verbirgt sich eine Ergänzung um einen „Pferdesteuer-Passus“. Demnach soll es gesetzlich in Zukunft nicht mehr möglich sein, „eine Steuer auf das Halten oder entgeltliche Nutzen von Pferden“ zu erhoben.

Damit setzt Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) ein Vorhaben um, das er als Reaktion auf den Beschluss der Tangstedter Gemeindepolitik für die Einführung eben dieser Steuer initiiert hatte. Die Diskussion hatte den ganzen Norden beschäftigt. Zur Begründung heißt es, es solle der Reitsport „im Geiste der Landesverfassung“ gefördert und vor „zusätzlichen finanziellen Belastungen“ geschützt werden. Aus diesen „gesamtgesellschaftlichen und sozialpolitischen Erwägungen“ könne Gemeinden also das Recht entzogen werden, eine Pferdesteuer zu erheben. Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag hat diese Argumentation allerdings kritisiert und eine Klage nicht ausgeschlossen.