Norderstedt . Magomed M. stand unter Beobachtung des Staatsschutzes und der Polizei. Tschetschene war aggressiv und bedrohte seine Nachbarn.

Für Polizei und die Sicherheitsbehörden in Schleswig-Holstein war der Tschetschene Magomed M. ein religiöser Fanatiker und vorbestrafter Gewalttäter. Für die etwa 150 Bewohner in der Flüchtlingsunterkunft an der Lawaetzstraße in Norderstedt war er einfach nur ein widerlicher, verrohter Mensch, der andere mit dem Messer bedrohte, sie beschimpfte, der Angst verbreitete und sich auch nach dreieinhalb Jahren in Deutschland immer noch so aufführte, als lebe er in der muslimisch geprägten, russischen Unruheprovinz Tschetschenien, aus der er mit seiner Familie nach Deutschland geflohen war.

Genau dorthin haben die Behörden den Mann nun wieder abgeschoben. Wie erst jetzt bekannt wurde, waren am späten Abend des 12. September Beamte des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten an der Lawaetzstraße aufgeschlagen. Unterstützt von Polizisten holten sie Magomed M. aus der Unterkunft und brachten ihn nach Leipzig. Dort wurde er in ein Flugzeug gesetzt. Über die Stationen Wien und Moskau flog er nach Grosny.

Der Asylantrag des Tschetschenen und seiner Familie war schon lange rechtskräftig abgelehnt. Doch Magomed M. und seine Familie weigerten sich, der Aufforderung der Behörden nachzukommen. Diese wollten aber nicht länger zusehen, wie der aggressive und zuletzt nach einer Schlägerei wegen Körperverletzung vorbestrafte Mann weiter für Unfrieden an der Lawaetzstraße sorgte und entschieden sich zur Abschiebung mit „Nachdruck“.

Seine Frau und vier Kinder tauchten danach für einige Tage bei Verwandten unter. Doch laut dem Abteilungsleiter der Ausländerbehörde in Bad Segeberg sei man nun wieder in Kontakt, die Papiere der Frau mit vier Kindern würden in Abstimmung mit tschetschenischen Behörden fertiggemacht, und die „Zuführung der Familie zum Vater in Grosny“ stünde kurz bevor.

In der Unterkunft an der Lawaetzstraße dürfte die Abschiebung von Magomed M. für Erleichterung gesorgt haben. Dem Abendblatt liegen Berichte aus der Einrichtung vor, von Menschen, die Magomed M. über drei Jahre erlebten.

Wenn er Christen sah – besonders aus Armenien oder Sinti und Roma – dann beschimpfte er sie und deutete mit dem Fingerstrich über den Hals an, dass sie alle geköpft werden sollten. Unverschleierte, muslimische Frauen bezeichnete er lauthals als Huren. Völlig in Rage soll ihn die Tatsache gebracht haben, dass er nicht alleine über das Schicksal seiner Kinder zu bestimmen hat. Er soll Lehrer bedroht haben, die seine Töchter in Sport und oder Schwimmen unterrichten oder auf Schulausflüge mitnehmen wollten. Regelmäßig sorgten seine Ausfälle für Polizeieinsätze. Und auch die haupt- wie ehrenamtlichen Flüchtlingsbetreuer traten dem Mann entschieden gegenüber und versuchten, ihn in seine Schranken zu weisen. Doch der Tschetschene war kaum zugänglich, sprach kein Deutsch und untersagte dies auch Frau und Kindern.

Sein Verhalten schien auch auf seine Kinder abzufärben: Auf dem Spielplatz der Einrichtung setzten sie ihren Willen mit Gewalt gegenüber anderen Kindern durch.

Berichtet wird auch, dass Magomed M. regelmäßig Besuch von Männern aus anderen Flüchtlingseinrichtungen bekam. Die Treffen wirkten konspirativ. Als Landrat Jan Peter Schröder kürzlich Kreispolitiker über die Abschiebung in Norderstedt informierte, sprach er von einem „Gefährder“, also einem potenziell Terrorverdächtigen. Dies jedoch ist nicht die Einschätzung von Polizei, dem Verfassungsschutz und der Staatsschutzabteilung der Bezirkskriminalinspektion Kiel (BKI), die Magomed M. im Fokus hatten und unter anderem wegen Bedrohung gegen ihn ermittelten.

„Für uns war das eigentlich eine ganz normale Abschiebung“, sagt der Fachbereichsleiter der zuständigen Ausländerbehörde in Bad Segeberg. „In Gesprächen mit uns zeigte sich Magomed M. immer vernünftig, und er wurde nie ausfällig.“ Aber auch ihm sind die Berichte aus der Unterkunft und die diversen anhängigen Verfahren des Magomed M. bekannt. „Deswegen war der Einsatz der Polizei bei der Abschiebung erforderlich.“ Generell gebe es derzeit 302 Menschen im Kreis Segeberg, die zur Ausreise verpflichtet seien. Darunter seien sowohl geduldete Flüchtlinge als auch abgelehnte Asylbewerber. „Im vergangenen Jahr hatten wir etwa 300 Ausreisen – freiwillige als auch erzwungene. Dieses Jahr werden es nicht mehr als 100 sein.“

Die Prämisse in der Ausländerbehörde sei es immer, die Betroffenen durch Beratung zur freiwilligen Ausreise zu bewegen. „Das ist die würdevollste Möglichkeit.“ Doch wenn das, wie im Falle von Magomed M., scheitere, bliebe am Ende nur die Abschiebung. „Als Ausländerbehörde handeln wir streng nach der strikten Weisung des Gesetzes und der Machbarkeit in der Umsetzung.“ Die persönlichen Umstände der Betroffenen seien dabei irrelevant, etwa ob jemand nett und gut integriert ist oder ob er ein Widerling oder gar Mörder ist. Die Ausreisepflicht sei entscheidend. „Und da gibt es nur schwarz oder weiß. Dagegen sprechen nur Hindernisse im Zielland – fehlende Papiere etwa – oder in Deutschland, zum Beispiel bei einem schweren Straftäter, der aber ein deutsches Kind hat.“

Von den etwa 4000 im Kreis lebenden Flüchtlingen steckten 2016 noch 2600 in Asylverfahren. In diesem Jahr seien es noch 1600. „Die Verfahren im Bundesamt wurden beschleunigt. Doch der Pfropf der Anträge ist bei den Gerichten und den Ausländerbehörden gelandet. Die heben jetzt den Schwarzen Peter.“ Hinzu komme der Druck, den die Politik beim Thema Abschiebung mache. Die Belastung für die Ausländerbehörden sei riesengroß. Anträge müssten mit Hochdruck bearbeitet werden. Anerkannte Asylanten würden dabei nicht weniger Arbeit machen als ausreisepflichtige Flüchtlinge.

Die Segeberger haben sich dabei in den Augen ihrer Kritiker den Ruf der restriktivsten Behörde des Landes erarbeitet. „Vielleicht machen wir mal Fehler, sind mal zu hart, mal zu lasch“, sagt der Fachbereichsleiter. „Aber wir sind nicht kritikunfähig. Die Lage ist vielfältig und komplex. Unser Maßstab ist die Rechtmäßigkeit. Und ich kann nicht sehen, dass wir dagegen bislang verstoßen haben.“