Norderstedt. Viele halten die Abgabe jetzt für ungerecht. Das Abendblatt hat sich umgehört und erklärt die Hintergründe der Debatte.

Seit wenigen Wochen ist Hans-Joachim Grote (CDU) Innenminister von Schleswig-Holstein. Doch seine aktuelle politische Entscheidung, eine Pferdesteuer für Tangstedt und alle anderen Kommunen per Gesetzesänderung verbieten zu wollen, sorgt in seiner Heimatstadt Norderstedt für Diskussionen – und zwar unter den Hundehaltern. Die Meinungen sind gespalten, ob es überhaupt noch gerecht ist, eine Steuer auf einen Hund zu zahlen, wenn doch die Reiter befreit werden sollen.

Grundsätzlich ist die Hundesteuer historisch gewachsen. Selbst im Mittelalter gab es vergleichbare Zahlungen, wenn auch in Naturalien. Heute gibt es in der Bundesrepublik nur wenige Orte, die hierauf verzichten. Die Höhe der Abgaben variiert allerdings stark, sie kann von jeder Gemeinde oder Stadt frei bestimmt werden. Je nach Kommune hat die Hundesteuer einen mehr oder weniger wichtigen finanziellen Wert für die Haushaltsplanung. In Tangstedt sind es beispielsweise 60.000 Euro, die 2017 in den Etat fließen, in Norderstedt immerhin 330.000 Euro.

In Norderstedt wurde zum 1. Januar 2016 die Hundesteuer letztmalig erhöht auf 85 (zuvor 50) Euro für den ersten Hund. Ein zweiter Hund kostet 120 Euro, alle weiteren jeweils 130 Euro.

„85 Euro sind für Rentner viel Geld“, sagt Ingrid Kowski, Sprecherin des Seniorenbeirates. „Für viele ältere Leute ist der Hund ein enger Bezugspartner, ein Lebensgefährte. Vielleicht könnte man die Hundesteuer niedriger ansetzen.“ Wer einen Sozialpass hat, kann allerdings eine Ermäßigung erhalten. Das betrifft ebenso teilweise Wachhunde. Komplett befreit sind Hunde, die im Forstdienst, bei der Rettung, der Therapie oder von öffentlichen Institutionen (Polizei, Zoll) eingesetzt werden. Gleiches gilt für Blindenhunde. Auch Tierheime sind ausgenommen.

Aus Sicht des Innenministeriums gibt es keinen Grund, die Hundesteuer überhaupt nur infrage zu stellen, geschweige denn diese abzuschaffen. „Dass jede Steuerzahlergruppe sich wünscht, sie möge von der Steuerpflicht befreit werden, ist mehr als verständlich“, sagt Sprecher Dirk Hundertmark. Gleichwohl sei das Halten von Pferden nicht mit dem Halten von Hunden gleichzusetzen. „Im gesellschaftlichen Kontext – Pferde als Sporttiere, Jugendarbeit in Pferdevereinen, wirtschaftliche Faktoren bei Pferdezucht, touristische Konzepte im Zusammenhang mit dem Reitsport – wird dies auch deutlich.“

Zudem verweist das Ministerium auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1978. Damals hatte ein Hundehalter dagegen geklagt, eine Steuer zahlen zu müssen, scheiterte allerdings mit seiner Argumentation, wonach es nicht mit dem Gleichheitssatz vereinbar sei, wenn Pferde nicht besteuert würden. Die Richter urteilten unter anderem, dass die Allgemeinheit deutlich stärker beeinträchtigt sei durch Hunde.

Die Anzahl der Hunde soll begrenzt werden

Auch die anerkannte soziale Bedeutung von Hunden ändert an der heutigen Auffassung der Landesregierung nichts. „Den wesentlichen Grund dafür, den Kommunen die Erhebung einer Hundesteuer weiterhin zu ermöglichen, sieht das Innenministerium in deren Lenkungszweck. Im Wesentlichen soll durch die Hundesteuer die Anzahl der Hunde innerhalb eines Stadt-oder Gemeindegebietes auf ein sozial verträgliches Maß begrenzt werden“, erklärt Dirk Hundertmark. „Hierbei sind auch die Kosten zu berücksichtigen, die der Allgemeinheit sonst für die Entsorgung der Hundekot-Tüten und für die Reinhaltung der öffentlichen Flächen, insbesondere Kinderspielplätze, entstünden. Anders als Pferdehalter nutzen die Hundehalter beispielsweise intensiv öffentliche Grünflächen und Parks.“

Nachdem die Reiter in Tangstedt über Monate ihren Protest darauf basiert hatten, dass eine Sportart besteuert werden solle, hoffen jetzt auch Hundehalter, mit diesem Argument Erfolg zu haben. Doch hier antwortet das Innenministeriums ebenso mit dem Verweis auf den gesamtgesellschaftlichen Kontext – das Verbot der Pferdesteuer sei eben nicht nur durch den Reitsport begründet.

Ist es gerecht, dass die Landesregierung eine Pferdesteuer verbietet, an der Hundesteuer aber festhalten will? Schreiben Sie uns Ihre Meinung, liebe Leserinnen und Leser, per E-Mail an norderstedt@abendblatt.de