Tangstedt. Zwar will die Landesregierung die Tangstedter Pferdesteuer kippen. Bis es soweit ist, bleibt aber erstmal alles beim Alten.

So schnell wie möglich will die neue schleswig-holsteinische Landesregierung ein Gesetz verabschieden, das die Pferdesteuer in Tangstedt verbietet – und für die Zukunft auch in allen anderen Orten unmöglich macht (das Abendblatt berichtete). Im Amt Itzstedt, also der für Tangstedt zuständigen Verwaltung, hat das Vorgehen des Innenministeriums einige Fragen aufgeworfen. Denn bekanntermaßen wurde die eigentliche Pferdesteuersatzung am 14. Juni politisch durch die Mehrheit der Gemeindevertreter beschlossen und ist seit dem 1. Juli in Kraft – und bis zum 31. Juli, also dem kommenden Montag, müssen alle betroffenen Pferdehalter ihre Tiere anmelden. Sonst drohen sogar Geldbußen.

Unter den Reitern herrscht Unsicherheit, ob diese Anmeldepflicht nun überhaupt noch besteht. Nur einige Dutzend Formulare sind bisher ausgefüllt abgegeben worden. Die meisten Betriebe wollen nach Abendblatt-Informationen ihre Anmeldungen erst am Montag gesammelt einreichen.

Manuel Plöger, Kämmerer des Amtes, stellt nun klar: „Die Anmeldepflicht besteht. Die Satzung ist in Kraft, wir als Amt müssen diese umsetzen.“ Das heißt: Vorerst werden alle Daten gesammelt, aber nicht durch die Mitarbeiter eingepflegt und somit auch keine Steuerbescheide an die Pferdehalter verschickt.

Sollte im Herbst die von der „Jamaika“-Koalition anvisierte Ergänzung des Kommunalabgabengesetzes um einen Pferdesteuer-Passus beschlossen werden, müsste die entsprechende Satzung in Tangstedt durch die Gemeindevertretung aufgehoben werden. Das alles steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass keine Klageverfahren den gesamten Prozess auf unbestimmte Zeit hinauszögern.