Wahlstedt/Kiel . Gericht lässt Betrugsvorwurf wegen 12.000-Euro-Gewinnes fallen und verhängt Bewährungsstrafen wegen Diebstahls gegen den Angeklagten.

„Die geheimen Spielautomaten-Tricks“ oder „Big Win!“ – im Internet kursieren zahlreiche Hinweise, wie Zocker angeblich durch spezielle Tastendruck-Kombinationen Spielgeräte austricksen und enorme Gewinne erzielen können. Mehr als 12.000 Euro soll ein Drogenabhängiger durch Manipulation von Roulette-Automaten in drei Spielhallen in Wahlstedt und Kiel „gewonnen“ haben.

Jetzt musste sich der 43-Jährige wegen Computerbetrugs und gewerbsmäßigen Diebstahls in mehr als 30 Fällen vor dem Amtsgericht Kiel verantworten. Die Beweislage im Glücksspielkomplex reichte nicht für eine Verurteilung des Mannes. Zwar legte ein Gutachten das bewusste Ausnutzen eines Systemfehlers der Spielautomaten nahe. Doch vor den Überwachungskameras machten sich im Februar 2014 auch andere Personen an den Geräten zu schaffen. Sie kamen ebenfalls als Täter infrage.

Die Analyse der Spielverläufe spreche jedenfalls gegen ein reguläres Spielverhalten, stellten die Sachverständigen fest. Gewinne über 1000 Euro seien grundsätzlich gegen die Richtlinien. Die Wahrscheinlichkeit der laut Anklage erzielten Summen liege bei 0,00005 Prozent. In Wahlstedt hatte der Zocker in kurzer Zeit mehr als 7000 Euro „gewonnen“, die Mitarbeiter zahlten ihm damals 5000 Euro in bar aus.

Mit leeren Händen verließ der Angeklagte dagegen am Vortag zwei Spielhallen, nachdem er dort Gewinne um je 2500 Euro erzielt hatte.

Im vorliegenden Fall belasteten noch mehr als 30 Diebstahlsvorwürfe den Angeklagten. Ohne eine Verständigung hätte man noch wochenlang verhandeln können. So aber gestand der Drogenabhängige, in diversen Supermärkten Spirituosen und andere Waren gestohlen zu haben, um sie in Heroin umzusetzen.

Die Gegenleistung der Justiz waren Bewährungsstrafen mit der Auflage, innerhalb von drei Monaten eine stationäre Therapie anzutreten.