Tangstedt. Die Gemeinde Tangstedt erwartet ein Rechtsstreit. Bürgermeister Norman Hübener (SPD) will auf die Betriebe „zugehen“.

Die ersten Anmeldungen zur Pferdesteuer sind auf dem Amt Itzstedt eingegangen. Doch die großen Reitbetriebe in Tangstedt, die über Monate engagiert und mit Vehemenz gegen das von der Politik kürzlich beschlossene Vorhaben gekämpft haben, halten sich derzeit noch bedeckt. Wie zu hören ist, wird eine Normenkontrollklage vorbereitet. In diesem Fall müsste das Landesverfassungsgericht mit Sitz in Schleswig überprüfen, ob die Steuersatzung im Einklang steht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der schleswig-holsteinischen Landesverfassung.

Noch ist es aber nicht so weit, die Klage wurde bisher nicht eingereicht. „Es soll eine Klage kommen, aber mir liegt noch keine vor“, sagt Tangstedts Bürgermeister Norman Hübener (SPD). Formell wäre er allerdings nicht der Beklagte, sondern das Amt Itzstedt, denn die dort ansässige Verwaltung erhebt die Steuern. Nicht auszuschließen ist zudem, dass einzelne Reiter ihrerseits Einspruch gegen Steuerbescheide einlegen – ein derartiger Vorgang könnte letztlich je nach Verlauf beim Verwaltungsgericht landen.

Hübener empört über Vorwurf des Interessenkonfliktes

Der Rechtsanwalt Christian Winterhoff, der eine Reiterin vertritt, stellt zudem einen weiteren, erheblichen Vorwurf in den Raum. Er unterstellt, dass Gemeindevertreter aus Eigeninteresse gehandelt hätten bei ihrer Zustimmung zur Steuer – und dass nicht die Gemeinde, sondern Politiker als Privatpersonen eine juristische Prüfung bezahlt hätten, womöglich mit Spenden.

Besagte Prüfung der Kanzlei Weissleder Ewer, die per Definition kein Gutachten war, sondern Anfang Juni als siebenseitige „Stellungnahme“ veröffentlicht wurde, war im vergangenen Dezember von der Gemeindevertretung beschlossen worden.

Norman Hübener nennt die Theorie, dass externe Personen oder Politiker persönlich die Anwaltskosten übernommen hätten, „völligen Schwachsinn“. Der Bürgermeister erklärt: „In unserem Haushalt sind solche Gelder grundsätzlich eingestellt für den Fall, dass wir einen Rechtsbeistand brauchen. Das ist ja nicht das erste Mal.“ Im Etat findet sich der Posten unter dem Produktkonto „Hauptamt“, dort sind für 2017 Mittel in Höhe von 3000 Euro unter anderem für Sachverständigen- und Gerichtskosten vermerkt.

Unabhängig hiervon möchte Hübener, der sich bei der Abstimmung zur Pferdesteuer enthalten hatte, zur „Sacharbeit“ zurückkehren. „Ich werde auf die Reitbetriebe nach der Sommerpause zugehen. Wir müssen gucken, wie wir als Gemeinde weiterkommen.“