Norderstedt. Die ehemalige Mitarbeiterin stand jetzt in Norderstedt vor Gericht. Mithilfe eines Schlüssels kam sie an die Tageseinnahmen

Für die 33 Jahre alte Angeklagte war der Prozessauftakt wie eine Erlösung. „Ich bin froh, dass der Prozess endlich beginnt“, brachte sie im Amtsgericht Norderstedt heraus, dann schüttelte ein Weinkrampf die zierliche Person. Diebstahl wird der ehemaligen Mitarbeiterin einer Kaufhaus-Filiale in Henstedt-Ulzburg vorgeworfen.

Laut Anklage hat sie mithilfe eines Schlüssels nachts in den Tresor ihrer Firma gegriffen und sich vier Tageseinnahmen gegriffen. Die Beute: 8000 Euro. Ihr Ehemann, der vom „Bruch“ seiner Frau nichts wusste, soll die Beute entgegengenommen haben. Er saß ebenfalls vor dem Schöffengericht.

Schon nach wenigen Wochen Betriebszugehörigkeit hatte die Angeklagte die Schlüssel von ihren Vorgesetzten erhalten. Es war deshalb für sie problemlos, im Hintereingang die Alarmanlage auszuschalten und mithilfe eines Transponders nach den Geldbündeln in den Tresor zu greifen. „Ich war damals“, erklärte sie stockend, „schwer verzweifelt“. Jeden Tag seien zu Hause Mahnungen gekommen. In irgendeiner Nacht war ihr dann die verhängnisvolle Idee mit dem Diebstahl durch den Kopf geschossen. Sie hätte vorher paar Gläser Wein getrunken und trotz einer Riesenangst hingelangt.

Zu Hause angekommen, weckte sie ihren Ehemann und beichtete ihm unter Tränen die letzten Stunden. Der 39-Jährige, der damals noch unter einer Bewährungsstrafe stand, bekam „einen tierischen Schiss“ und flüchtete mit dem Geld auf den Hamburger Kiez. „Ich hab’ mir die Birne voll gehauen. Bis auf wenige Scheine habe ich die Beute nicht angerührt“, berichtete er. Drei Tage und Nächste sei er ziellos herumgelaufen. Als Mann mit einer Drogenvergangenheit, mit Hafterfahrung und in einer laufenden Bewährungszeit wollte er das gestohlene Geld nur schnell wieder loswerden. Deshalb habe er die Beute „irgendwo in einer Mülltonne“ entsorgt.

Als der Ehemann wieder zu Hause auftauchte, war die Polizei längst da gewesen. Aus Scham ging die Frau nicht mehr zur Arbeit und kündigte. Merkwürdigerweise hat die Firma bis heute die gestohlene Summe nicht zurückgefordert. Rund 18.000 Euro Schulden hat das Ehepaar angehäuft. In Zusammenarbeit mit einer Schuldnerberatung trägt das Paar den Schuldenberg ab. Ein mittlerweile zehn Monate altes Kind komplettiert die kleine Familie.

Das Urteil: Die Frau erhielt wegen Diebstahls eine Geldstrafe über 630 Euro. Außerdem muss sie die entwendete Summe in 50-Euro-Monatsraten zurückzahlen. Der Ehemann wurde wegen Unterschlagung und Begünstigung zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.