Boostedt/Kiel. Dokumente sollen in sozialen Netzwerken verbreitet worden sein. Die Motive der Täter sind unklar. Kieler Staatsanwaltschaft ermittelt

Nach dem illegalen Ausspähen von Personaldaten von Flüchtlingen ermitteln Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt im Erstaufnahmelager in Boostedt. Die Ermittler prüfen Hinweise, ob Beschäftigte der Einrichtung Personaldokumente und Fotos von Flüchtlingen vervielfältigt und abfotografiert haben. Die Kopien sollen dann in sozialen Netzwerken verbreitet worden sein.

„Wir ermitteln wegen der Verletzung von Privatgeheimnissen“, sagte ein Sprecher der Kieler Staatsanwaltschaft. Über das Motiv herrsche noch Unklarheit. „Wir können nur spekulieren“, hieß es aus der Anklagebehörde.

Ob die Täter in der Unterkunft, in einer Behörde, beim Sicherheitsdienst oder in einem anderen Bereich arbeiten, ließ die Staatsanwaltschaft in der Landeshauptstadt Kiel offen.

Ebenfalls offen ist, ob ein Zusammenhang zwischen diesem Fall und einem Angriff auf den zweiten Vorsitzenden eines Kulturvereins in Neumünster besteht. LKA und Staatswaltschaft ermitteln dort wegen Bedrohung, Nötigung und Beleidigung.

Staatsanwaltschaft: Ermittlungen dauern an

Anlass für die Attacke soll der Besuch von zwei Flüchtlingen aus Boostedt zu einem Gebet in der Moschee gewesen sein, die zur regierungsnahen Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) gehört. Offenbar hatten regelmäßige Besucher der Moschee den stellvertretenden Vorsitzenden zur Rede stellen wollen. Sie waren wegen der politischen und religiösen Haltung der Flüchtlinge nicht mit ihrem Besuch in der Moschee einverstanden. Offenbar handelt es sich bei den Flüchtlingen um Kurden, die aus der Türkei geflüchtet sind. Der zweite Vorsitzende des Kulturvereins hatte die Anzeige selbst bei der Polizei in Neumünster erstattet, nachdem er bedrängt worden war. „Die Ermittlungen dauern noch an“, hieß es bei der Staatsanwaltschaft in Kiel.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wies Medienberichte zurück, die Behörde ermittele ebenfalls in Boostedt und Neumünster. „Die Fälle sind uns nicht bekannt“, sagte ein Sprecher des Generalbundesanwalts. Die Karlsruher Behörde wäre beispielsweise zuständig, wenn sich herausstellen würde, dass Agenten im Auftrag eines anderen Staates Daten ausspähen.