Norderstedt. Es blieb bei einer verbalen Auseinandersetzung. 60-Jähriger hatte den Geschäftsmann im Herold-Center beleidigt und bedroht.

Wer sich im zwischenmenschlichen Dialog im Ton vergreift, kann sich strafbar machen. Beim Delikt Beleidigung drohen dem verbalen Tiefschläger Geldstrafen und, im schlimmsten Fall, sogar ein Jahr Freiheitsentzug. Die allermeisten Beleidigungen werden jedoch nicht aktenkundig. Anders bei Alfred P. (Name von der Redaktion geändert). Das Amtsgericht Norderstedt hatte den 60-Jährigen im vergangenen Oktober wegen Beleidigung zu einer viermonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

Gegen diesen Strafbefehl legte der Mann Einspruch ein. Deshalb saß Alfred P. jetzt vor Amtsrichter Matthias Lohmann. „Ich will hier alles geklärt haben“, verkündete Alfred P. anfangs selbstbewusst sein Verhandlungsziel. Laut Anklage hatte er im Juli 2016 einen Uhrmacher im Herold-Center als „A…loch“ tituliert. Außerdem soll er gesagt haben: „Wenn du mich noch einmal bedrohst, bist du erledigt.“

Eine Armbanduhr war Auslöser des Streits

Auslöser der Auseinandersetzung war eine Armbanduhr, die der Angeklagte im Uhrengeschäft zur Reparatur abgegeben hatte. Weil der Kunde mit der geleisteten Arbeit nicht zufrieden war, ging Alfred P. ein zweites Mal hin. „Auf einmal redete der Uhrmacher von einem Kostenvoranschlag und 400 Euro Kosten“, erinnerte sich der Angeklagte. Plötzlich hätte sich der Uhrmacher drohend vor ihn aufgebaut. Weil er seinen kleinen Sohn auf dem Arm hatte, habe er eine lautstarke Auseinandersetzung vermeiden wollen und deshalb das Geschäft verlassen. Zu den Beleidigungen, die er vor dem Laden ausgestoßen haben soll, schwieg er trotz richterlicher Nachfrage.

Der folgende Zeugenauftritt des Uhrmachers ergab einen etwas anderen Disput. Sein Kunde, so der 43-Jährige, sei ohne Anlass im Laden plötzlich aggressiv aufgetreten. Als er ihm erklären musste, dass die Reparatur der Uhr keine Garantiesache mehr sei, habe ihn der Angeklagte lautstark des Betrugs bezichtigt. Daraufhin hätte er den Kunden des Ladens verwiesen und ihm sofort Hausverbot erteilt. „Vor dem Laden hat der Mann weiter geschrieen“, sagte der Uhrmacher aus. Die Bezeichnung „A…loch“ habe er deutlich gehört, an die genaue Formulierung der folgenden Drohung könne er sich aber nicht mehr erinnern. „Du bist erledigt“, sei aber wohl nicht gefallen.

Was vor dem Geschäft ablief, konnte ein weiterer Zeuge nicht sehen, weil er hinten in der Werkstatt saß. „Ich habe aber alles gehört, weil die Ladentür offen war“, erklärte der 29 Jahre alte Uhrmacher. Das obszöne „A-Wort“ habe er ebenfalls gehört. Bei der außerdem angeklagten Drohung will er die Formulierung „dann töte ich dich“ gehört haben.

Vor dem Urteilsspruch wollte der Amtsrichter beide Männer wieder zusammenbringen. „Vertragen sie sich wieder?“, fragte er rhetorisch. „Ich bin kein streitsüchtiger Mensch“, meinte der Angeklagte. Er sei ausfallend gewesen und entschuldige sich, sagte der 60-Jährige. Der Uhrmacher nahm die Entschuldigung an.

Amtsrichter Matthias Lohmann verurteilte Alfred P. wegen Beleidigung in Tateinheit mit einer Bedrohung zu einer Geldstrafe von 400 Euro.