Ellerau/Norderstedt. Bei dem Unfall am AKN-Bahnübergang Tanneneck im Mai dieses Jahres entstand hoher Sachschaden, drei Menschen wurden verletzt

Wie durch ein Wunder wurden bei einem Zusammenstoß zwischen einem AKN-Triebwagen und einem Auto am 12. Mai dieses Jahres in Ellerau nur drei Fahrgäste leicht verletzt. Der mittlerweile 86 Jahre alte Fahrer, der den Unfall verursacht hatte, musste sich vor dem Amtsgericht Norderstedt verantworten. Der Mann wurde wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1400 Euro verurteilt.

Zu dem Unglück kam es, als der Angeklagte mit seinem Mercedes von der Bahnstraße abbiegen wollte und dabei die geschlossene Halbschranke des Bahnübergangs an der AKN-Station Tanneneck umkurvte und dabei auf die Gleise kam. „Mich hatte die Sonne geblendet. Deshalb habe ich das Warnblinklicht übersehen“, erklärte der Angeklagte vor Gericht. Sein Wagen war damals vom glücklicherweise nur langsam herannahenden Triebwagen erfasst und 20 Meter bis zum Bahnsteig mitgeschleift worden. Dabei riss das Auto ein Signal und weitere Bahnanlagen um. Wegen des abrupten Stopps stürzten zwei der 50 Fahrgäste und verletzten sich dabei leicht. Der Autofahrer erlitt einen Schlüsselbeinbruch und Prellungen. Vier Wochen lag er im Krankenhaus.

Angeklagter betont, dass er nur eine Lesebrille benötigt

„Ich kann mich bei den Verletzten nur entschuldigen. Es tut mir leid“, sagte der Mann, der beteuerte, seit Jahrzehnten unfallfrei gefahren zu sein. Auf die Frage des Amtsrichters, wie es um seine Sehfähigkeit bestellt sei, antwortete der Angeklagte, sein Augenarzt habe bei ihm vor einem Jahr keine Erkrankungen festgestellt. Er bräuchte nur eine Lesebrille, meinte er.

In einem Strafbefehl vom Juli dieses Jahres war ihm der Führerschein entzogen worden. Ende des Jahres könnte er das Dokument auf Antrag zurückbekommen. „Sie sollten bedenken, ob sie den Führerschein wirklich noch wiederhaben wollen“, gab der Amtsrichter dem betagten Angeklagten zu bedenken. Er solle dringend überprüfen, ob er noch für den Straßenverkehr von heute geeignet sei. Kerzengrade folgte der ehemalige Inhaber einer Baufirma in Norderstedt der Verhandlung auf dem Anklagestuhl.

Bei der Kollision waren der Triebwagen und die Bahnanlagen erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden. Die Staatsanwaltschaft bezifferte den Schaden auf 100.000 Euro. Nach Angaben der Verteidigung wird seit Längerem über die Schadensregulierung mit den Versicherungen verhandelt.