Norderstedt . Zehn Jahre nach der Tat kam es vor dem Schöffengericht zum Prozess. Opfer litt unter Alpträumen und vertraute sich ihrem Freund an.

Der schwere sexuelle Missbrauch liegt mehr als zehn Jahre zurück und blieb unentdeckt. Bis das heute 16-jährige Opfer sein Schweigen brach und den Vergewaltiger Petr K. (41) vor das Norderstedter Schöffengericht brachte. Unter Vorsitz der Richterin Claudia Naumann wurde der Norderstedter zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Bewährung für ein Verbrechen, das das Opfer ein Leben lang verfolgen wird.

In einem Sommerurlaub 2005 hatte Petr K. der damals fünfjährigen Enkelin seiner Ehefrau in einer Ferienwohnung in Portugal mehrmals Zungenküsse gegeben und sexuelle Handlungen an und mit ihr ausgeführt. Als das Mädchen vor Schmerzen schrie, hielt der Angeklagte ihr den Mund zu. Auf eigenen Wunsch sagte die als Nebenklägerin auftretende, inzwischen 16-Jährige selbst im Gerichtssaal aus. Mit stockender Stimme erzählte die junge Frau davon, wie sie zu dritt mit ihrer Großmutter und deren Ehemann im Bett gelegen und ferngesehen hatten.

Jedes Mal, wenn ihre Großmutter hinausgegangen sei, etwa, um Popcorn zu machen oder Getränke zu holen, habe sich der Angeklagte an ihr vergangen, so die junge Frau. Als die Großmutter ins Zimmer gekommen sei und gesehen habe, dass der Angeklagte ihre Enkelin küsste, habe sie eingegriffen und das Kind hinausgeschickt. „Ich hörte sie dann herumschreien, und anschließend war dann Schluss mit den Übergriffen“, sagte die Zeugin.

Sie habe manchmal unter Alpträumen gelitten, die Vorfälle aber weitgehend verdrängt, wie sie sagte. Dann kam für die junge Frau die erste Liebesbeziehung, in der sie sich distanziert verhielt. „Ich konnte nicht einmal ertragen, wenn mein Freund meine Hand nahm oder auf dem Sofa zu nahe bei mir saß“, berichtete das Opfer. Im Frühjahr vergangenen Jahres vertraute sie sich dann erst ihrem Freund an, dann der Großmutter, die vom Angeklagten wegen dessen extremen Alkoholkonsums getrennt lebt. „Die Entscheidung, die Tat anzuzeigen, habe ich ganz allein getroffen“, betonte die junge Frau.

Vor Prozessbeginn war es zum Deal zwischen Verteidigung und dem Gericht gekommen. Der Angeklagte gestand gegen die Zusicherung, nicht mehr als zwei Jahre Haft auf Bewährung zu bekommen. An sein Opfer muss der Elek­triker ein Schmerzensgeld in Höhe von 2500 Euro zahlen.