Kaltenkirchen/Kiel. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten. Ob die Justiz des Mannes habhaft wird, ist aber offen.
Die Verurteilung eines 43 Jahre alten Rockers der „Hells Angels“ wegen der Schüsse auf dem Parkplatz der Kaltenkirchener Holstentherme ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten gegen sein Urteil als unbegründet, teilte das Kieler Landgericht jetzt mit. Damit müsste der Rocker eine Gefängnisstrafe antreten. Ob die Justiz des Mannes habhaft wird, ist aber offen. Der 43-Jährige blieb schon der Urteilsverkündung im Januar fern und weilte stattdessen in Thailand.
Das Landgericht hatte den Mann im Januar zu viereinhalb Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt – als Drahtzieher und Auftraggeber des Hinterhalts vor sieben Jahren in Kaltenkirchen.
Dabei wurde sein Intimfeind aus dem Umfeld der verfeindeten „Bandidos“ schwer verletzt. Für die Tat setzte er seine damalige Lebensgefährtin und spätere Ehefrau als Lockvogel ein. Sie wurde deswegen rechtskräftig zu einer Jugendstrafe verurteilt. Das Opfer ist seit der Tat schwerbehindert und kann nach eigenen Angaben nur noch 500 Meter am Stück gehen.
Der „Hells Angel“ hat gute Aussichten, wenn überhaupt, nur wenige Monate absitzen zu müssen. Sechs Monate gelten wegen der langen Verfahrensdauer als bereits verbüßt. Zudem saß er 22 Monate einer früheren Strafe ab, die ins Urteil einbezogen wurde.
Hintergrund sind Macht- und Gebietsansprüche der Rocker-Gruppierungen in Kiel und Neumünster. Beide sind inzwischen verboten. Die Polizei observiert die Szene.