Norderstedt. Gesetz tritt Anfang 2016 in Kraft: Jedes Tier, das älter als drei Monate ist, muss künftig einen elektronischen Chip bekommen.


Am heutigen Dienstag werden die Stadtvertreter endgültig die neue Hundesteuer in Norderstedt beschließen. Die Sätze werden steigen, die politische Mehrheit dafür steht. Ab 2016 müssen Hundebesitzer für den ersten Hund 85 Euro pro Jahr, für den zweiten 120 und 150 Euro für jeden weiteren zahlen. Ein Gefahrhund kostet 600 Euro, Sozialpass-Inhaber zahlen die Hälfte, es sei denn, sie heben Gefahrunde.

Allerdings werden vom neuen Jahr an Hunde nicht mehr wegen ihrer Rasse als gefährlich eingestuft, sondern nach ihrem Verhalten. Das sieht das neue Hundegesetz für Schleswig-Holstein vor, das im Januar in Kraft treten soll. Das Gefahrenhundegesetz fällt weg. Hunde werden in Zukunft nicht mehr wegen ihrer Rasse als gefährlich eingestuft, sondern nach ihrem Verhalten. Das Hamburger Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen.

Hundebesitzer müssen sich auf Veränderungen einstellen. Ein neues Hundegesetz wird Anfang 2016 in Schleswig-Holstein in Kraft treten. Das wurde vom Landtag in Kiel beschlossen. Gleichzeitig fällt das Gefahrenhundegesetz weg. Hunde werden in Zukunft nicht mehr generell wegen ihrer Rasse als gefährlich eingestuft, sondern nach ihrem individuellen Verhalten. Für Städte und Gemeinden bedeutet das, dass sie ihre Hundesteuersatzungen neu gestalten müssen. Das Hamburger Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen.

Warum wird das Hundegesetz überhaupt geändert?

Bei der Änderung handelt es sich um eine Reform. Aus dem Gesetz „Zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahr“ wird das „Gesetz über das Halten von Hunden“. Das bestehende Gesetz ist seit mehr als zehn Jahren in Kraft. „Eine Anpassung der Regelung an die Lebenswirklichkeit war angezeigt“, sagt der zuständige Innenminister Stefan Studt (SPD). Änderungen gibt es nicht nur bei der Frage nach den gefährlichen Rassen, sondern zum Beispiel auch bei der Kennzeichnungs- und Versicherungspflicht. „Seitdem das Gesetz in Kraft getreten war, gab es Diskussionen über die Regelung.“, so Birgit Einfeld, Mitarbeiterin der Pressestelle im Ministerium. „Die alte Regelung hat sich nicht bewährt.“

Was ändert sich im kommenden Jahr für Hundehalter?

Alle Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen mit einem elektronischen Chip gekennzeichnet werden. Zudem sollten alle Hundehalter für ihr Tier eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen. „Nur in begründeten Härtefällen wird eine fehlende Versicherung nicht geahndet“, heißt es aus dem Ministerium.

Was ändert sich für die Besitzer von sogenannten Listenhunden?

Zum 1. Januar 2016 fällt die Bezeichnung „Listenhund“ weg. Künftig werden Hunde nur dann als gefährlich eingestuft, wenn sie auffällig geworden sind – etwa durch Beißattacken. Somit ist nicht mehr eine spezielle Rasse, sondern das individuelle Verhalten eines Tieres entscheidend. Halter eines auffälligen Tieres müssen ab Jahresbeginn einen Hundeführerschein machen.

Mit dem Wegfall der Rasseliste entfällt auch die gesetzliche Grundlage für erhöhte Steuersätze, die bislang von Städten und Gemeinden erhoben wurden. Besitzer von sogenannten Kampfhunden mussten zwischen 540 Euro (Stadt Reinbek) und 600 Euro (Stadt Ahrensburg) im Jahr zahlen. Die Jahresgebühr für alle anderen Hunde liegt in diesen beiden Städten bei 90 Euro jährlich. Wie hoch die neuen Steuern liegen, muss von den Städten und Gemeinden noch festgelegt werden. Für Besitzer von gefährlichen Tieren besteht zudem ausnahmslos die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Was ändert sich, wenn ein Hund als gefährlich eingestuft wird?

Wenn ein Hund beißt, Menschen oder andere Tiere angreift, kann er von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde als gefährlich eingestuft werden. „Die Halter dieser Hunde benötigen dann eine Erlaubnis“, sagt Birgit Einfeld. Damit er das Tier behalten darf, muss er einen Hundeführerschein machen, die praktische und theoretische Sachkundeprüfung. Der Führerschein kann bei behördlich zertifizierten Prüfungsstellen gemacht werden. Das können Hundeschulen oder Tierärzte sein.

Welche Mehrkosten kommen auf einen Hundehalter zu?

Der Chip für die Kennzeichnung des Tieres kostet acht Euro, dazu kommen die Tierarztkosten. Eine Registrierung bei dem Verein Tasso oder dem Deutschen Haustierregister ist kostenlos. Die Prüfungsgebühren für den Hundeführerschein liegen bei mindestens 80 Euro. Kommunen haben die Möglichkeit, die Hundesteuer abzusenken, wenn der Halter einen Hundeführerschein vorlegt.

Wie stehen Tierschützer zu den geplanten Änderungen?

„Wir finden die Änderung gut“, sagt Monika Ehlers vom Tierschutzverein Großhansdorf. „Eine Rasse ist nicht generell gefährlich. Entscheidend ist, wie ein Halter mit seinem Tier umgeht.“ Ein Hundeführerschein sowie das Chippen und Registrieren aller Hunde wird vom Tierschutz befürwortet.