Kreis Segeberg . Der Angeklagte Landwirt aus Todesfelde erhebt schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft in Kiel.

Der vierte Prozess wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz innerhalb einer Woche brachte kein Ergebnis, aber manche Erkenntnisse: Vor dem Segeberger Schöffengericht wurde die Verhandlung gegen den Landwirt Manfred Tödt am Mittwoch auf unbestimmte Zeit vertagt. Auf dem Hof des 62 Jahre alten Todesfelders waren vor zwei Jahren 141 Tiere, überwiegend Rinder, beschlagnahmt worden. Schon in der vergangenen Woche waren zwei ähnlich gelagerte Prozesse gegen Landwirte aus Todesfelde unterbrochen worden. Lediglich eine Pferdehalterin aus Todesfelde war wegen einer Ordnungswidrigkeit zu 300 Euro Geldbuße verurteilt worden. Ihre sieben Pferde hatte die Staatsanwaltschaft ebenfalls beschlagnahmt und notveräußert.

Ob Manfred Tödt das Opfer eines Zufalls geworden ist oder nicht – darüber wird in landwirtschaftlichen Fachkreisen heiß diskutiert. Denn offensichtlich, so vermuten Berufskollegen, die sich wieder zahlreich im Zuschauerraum versammelt hatten, war an jedem Tag eigentlich ein anderer Landwirt aus Todesfelde das Ziel der Staatsanwaltschaft: Aus dem Stall von Tödts Berufskollegen P. sollten rund 400 Rinder beschlagnahmt werden. Als die Transporter dort anrückten, fanden sie aber leere Stallungen vor. P. war der Beschlagnahmung zuvorgekommen und hatte seine Tiere selbst verkauft – und das zu einem wesentlich höheren Preis, als es eine behördlich angeordnete Notveräußerung erbracht hätte. Die Karawane rückte weiter zum Hof von Manfred Tödt, der ebenfalls in das Visier von Kreisveterinäramt und Staatsanwaltschaft geraten war. „Bei der Durchsuchung wurden Transporter für 400 Rinder mitgebracht, obwohl Herr Tödt nur 141 Tiere hatte“, sagte Rechtsanwalt Thorsten H. Kühle.

Tödt habe bei der Durchsuchung der Stallungen unter Aufsicht in der Küche bleiben müssen, eine richterliche Anordnung für den Abtransport der Tiere habe es nicht gegeben. Wie seine Kollegen geht der Landwirt davon aus, dass die Aktion eigentlich nicht ihm, sondern seinem Todesfelder Berufskollegen P. gegolten habe.

Warum Manfred Tödt auffällig geworden war, wird aus der Anklageschrift, verlesen durch Staatsanwältin Rottmeir, deutlich: So sollen verschiedene mangelhafte Zustände im Hinblick auf die Rinder- und Schweinehaltung aufgetreten sein. Die Einzelfälle sind dokumentiert. Immer wieder seien Tiere erkrankt, verletzt, geschwächt, bewegungsunfähig oder schlecht versorgt aufgefunden worden. Tödt soll es unterlassen haben, in mehreren Fällen trotz erkennbarer Krankheiten tierärztlichen Beistand einzufordern. Trotz langer Erfahrung sei der Angeklagte nicht geeignet, Tiere zu halten, sagte die Staatsanwältin.

Manfred Tödt, der heute wieder 250 Mastschweine hat und außerdem landwirtschaftliche Produkte an eine Biogas-Anlage verkauft, versteht die Vorwürfe bis jetzt nicht. Laut seiner Aussage sei sein Betrieb auf behördliche Anordnung hin jede Woche von wechselnden Tierärzten kontrolliert worden. „Alle Gutachten waren in Ordnung“, sagte er aus. „Es hat keine Beanstandungen gegeben. Wenn die Milch nicht in Ordnung gewesen wäre, hätte sich die Meierei gemeldet.“ Sein Vorwurf geht an die Kreisveterinärin. Tödt spricht von einem „Privatkrieg“ und behauptet, die Veterinärin habe „schon ein paar Landwirte unter die Grasnarbe gebracht“. Der Landwirt hat Klage beim Verfassungsgericht eingereicht, weil die Beschlagnahme der Tiere nach Auffassung seiner Rechtsvertretung nicht beim dafür zuständigen Amtsgericht Kiel beantragt worden sei. Das habe die zuständige Staatsanwältin versäumt, sagte Anwalt Kühle.

Der erste Verhandlungstag endete gegen Mittag mit einer Vertagung: Rechtsanwalt Kühle soll innerhalb von zehn Tagen einen Sachverständigen benennen, der Licht in die Angelegenheit bringen kann.

Am Mittwoch, 19. August, geht es vor dem Amtsgericht Bad Segeberg weiter. Dann muss sich der Todesfelder Landwirt verantworten, der seine 400 Tiere verkauft hatte, bevor sie beschlagnahmt werden konnten.