Winsen/Schleswig. Schleswiger Richter wird vermutlich bereits am Mittwoch entscheiden, wo das Ortsschild der Gemeinde genau stehen muss .
Am morgigen Mittwoch ist es endlich soweit. Der Schilderstreit von Winsen wird vor dem Verwaltungsgericht Schleswig aufgearbeitet. Ab 9.30 Uhr verhandeln die Richter dann in mündlicher Verhandlung die Klage der Gemeinde Winsen gegen die Segeberger Kreisverwaltung im Saal 3 des Gerichtsgebäudes an der Brockdorff-Rantzau-Straße 13. Die Winsener wollen erreichen, dass das Schild zurück an den Platz kommt, an dem es laut Bürgermeister Kurt Bonekamp 54 Jahre lang gestanden hat. Da es jetzt 150 Meter weiter im Ort steht, wo laut Ansicht des Kreises die geschlossene Bebauung beginnt, würden die Autofahrer in den Ort rasen und damit insbesondere Kinder gefährden.
Besondere Brisanz bekam die ganze Geschichte vor zwei Jahren durch eine Person (vielleicht waren es auch einige mehr), die die Winsener „Robin Hood“ getauft haben. Er oder sie hat mehr als 20-mal das Schild eigenmächtig ausgebuddelt oder – nachdem es einbetoniert war – abgesägt und an seinen alten Standort versetzt. Der Kreis hat es immer wieder zurücksetzen lassen. Bis heute ist Robin Hoods Identität zumindest öffentlich nicht bekannt, auch wenn die Polizei zu drastischen Maßnahmen griff und ausgerechnet in der Hecke von Bürgermeister Bonekamp eine Überwachungskamera installierte. Nachdem Dorfbewohner sie entdeckt hatten, nahm der Bürgermeister die Kamera an sich, schaute sich die Ergebnisse an und gab sie nach einigem Zögern der Polizei zurück.
Nachdem das Abendblatt und andere lokale Zeitungen berichtet hatten, wurden auch überregionale Blätter auf die zornigen Winsener aufmerksam, die laut Bürgermeister Bonekamp gerade durch diesen Streit mit der Kreisverwaltung noch näher zusammengerückt sind. Schließlich kam sogar die N3-Satiresendung „extra3“ nach Winsen und spendierte zwei nachgemachte Tafeln mit den Aufschriften „Gleich kommt Winsen“ und „Fast schon Winsen“, die aber bald (nach Intervention von Kreis und Polizei) wieder abgebaut werden mussten. Was bleibt, ist vor allem die Verärgerung. Für Bürgermeister Bonekamp ist die ganze Sache ein Stück Behördenwillkür. Er wünscht sich, dass das Verwaltungsgericht damit ein Ende macht. „Ich hoffe jedenfalls, dass wir genügend Beweismaterial von anderen Orten haben“, sagt er. Denn an anderen Orten stehe die Ortstafel oft noch weiter außerhalb, als es 54 Jahre lang in Winsen der Fall war. Das hätten seine Nachforschungen und auch die des Rechtsanwalts der Gemeinde, dem Schleswiger Verwaltungsrechtler Rainer Zarnekow, ergeben.
„Der Fall ist etwas ungewöhnlich“, fasste der Schleswiger Verwaltungsrechtler bereits vor anderthalb Jahren im Gespräch mit dem Abendblatt zusammen. „Normalerweise weitet man den Schutzbereich des Ortsschildes aus.“ Der Rechtsanwalt hat verschiedene Urteile anderer Gerichte geprüft und festgestellt, dass die „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“, wie es gleich zu Beginn der Straßenverkehrsordnung heißt, den Anspruch auf die Versetzung des Ortsschilds an seinen ursprünglichen Platz begründen könne. Ob die Schleswiger Verwaltungsrichter sich dem anschließen, wird sich voraussichtlich schon am Mittwoch entscheiden.