Norderstedt. Städte und Gemeinden wollen die Väter und Mütter für den Kita-Streik entschädigen. Eltern müssen Anträge stellen
Die Städte und Gemeinden wollen die Eltern für die Zeit des Kita-Streiks finanziell entschädigen. Das hatte Norderstedts Oberbürgermeister Hans-Joachim Grote sofort nach Streik-Beginn verkündet. Die Stadt bleibt dabei und weist darauf hin, dass die Eltern einen Antrag stellen müssen, wenn sie Gebühren erstattet haben wollen. „Wir werden die Gebühren für die Tage zurückzahlen, an denen die Kita tatsächlich geschlossen war“, sagt Rathaussprecher Bernd-Olaf Struppek. Eine Notbetreuung, wie sie einige Einrichtungen angeboten hatten, falle nicht darunter.
Allerdings werde die Verwaltung die Anträge erst bearbeiten, wenn der Streik endgültig beendet sein wird. Der ist momentan ausgesetzt, weil die Schlichter verhandeln und während dieser Zeit die Friedenspflicht gilt. Vordrucke für die Erstattungsanträge gibt es auf der Homepage der Stadt unter www.norderstedt.de unter der Rubrik „Kita-Streik“, die Erstattung kann aber auch formlos beantragt werden. Einige Anträge liegen schon vor, die Verwaltung geht aber davon aus, dass die meisten erst nach dem offiziellen
Streikende eingehen werden.
In Henstedt-Ulzburg musste die Kita-Satzung durch eine Entschädigungsrichtlinie ergänzt werden, die der Kinder- und Jugendausschuss einstimmig beschlossen hat. Die SPD hatte beantragt, einen Teil der Personalkosten, die die Gemeinde durch den Streik gespart hat, an die Eltern zurückzugeben. „Wir wollten damit vermeiden, dass die Gemeinde aus dem Streik einen finanziellen Vorteil zieht“, sagt Christian Schäfer, der für die SPD im Kinder- und Jugendausschuss mitarbeitet.
Der Ausschuss hat es allerdings abgelehnt, den Eltern Geld über die Einsparungen bei den Personalkosten hin-aus zu zahlen und die Gemeinde dadurch finanziell zu belasten. Fraktionsvorsitzender Horst Ostwald: „Wir haben die Streikenden mit ihren berechtigten Forderungen unterstützt und an der Demonstration in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg teilgenommen. Die Eltern haben durch die Streiks zusätzliche Ausgaben gehabt. Da ist es nur fair, wenn wir als Gemeinde jetzt für einen anteiligen finanziellen Ausgleich sorgen.“
Die Verwaltung hat den Grundsatzbeschluss ausgearbeitet. Danach müssen auch hier die Eltern einen Antrag stellen. Die Kita muss bestätigen, dass die Eltern keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben. Die Väter und Mütter werden finanziell nur entschädigt, wenn die Kinder länger als zwei Tage nicht betreut wurden. Zudem wird die Verwaltung von der errechneten Summe 30 Prozent Verwaltungsaufwand abziehen, denn: Der Streik habe den Mitarbeitern im Rathaus, die für den Fachbereich Kinder und Jugend sowie für das Personal zuständig sind, Mehrarbeit beschert. Sie hätten gemeinsam mit dem verbliebenen Personal in den Einrichtungen die Notbetreuung organisieren und Eltern informieren müssen. Die Verwaltung hat schon mal beispielhaft gerechnet. Danach liegt die Entschädigung, die im Übrigen eine freiwillige Leistung der Gemeinde sei, zwischen 1,12 und 12,47 Euro pro Kind und Streiktag.
Nun müssen noch der Finanzausschuss und die Gemeindevertretung der Entschädigungsrichtline zustimmen, was erst nach der Sommerpause möglich ist. Zudem muss Geld für die Erstattung in den Nachtragshaushalt eingestellt werden.