Tangstedt.

Trotz des Kita-Streiks Gebühren zahlen, diese Vorstellung missfällt vielen Eltern. In Norderstedt und Henstedt-Ulzburg gibt es die Möglichkeit, per Antrag das gezahlte Geld zurückfordern zu können, in der Gemeinde Tangstedt ist dies bisher nicht möglich – die Gebührensatzung für Kindertagesstätten befreit die Gemeinde hiervon.

Im Zentralausschuss haben sich nun viele Eltern darüber beschwert. Auch Politiker verschiedener Fraktionen sind persönlich betroffen, weswegen die CDU einen Antrag einbrachte, der sich für eine Satzungsänderung ausspricht. Dieser Antrag wurde jedoch nicht auf die Tagesordnung gesetzt, sondern an den Finanzausschuss verwiesen. Bis zu dessen Sitzung am 24. Juni muss nun die Amtsverwaltung in Itzstedt eine Stellungnahme dazu abgeben, inwiefern Ansprüche auf Rückerstattung von Gebühren – eventuell auch rückwirkend – in Tangstedt umsetzbar sind. Klar ist: Eltern, die ihre Überweisungen schlicht einstellen, laufen Gefahr, dass ihr Kind seinen Kita-Platz verliert.