Norderstedt. 1900 Euro nahm die damals Kassiererin tätige Angeklagte aus der Kasse und steckte das Geld nach eigenen Angaben in ihre Handtasche.

Sie kann sich ihr Verhalten jetzt nicht mehr erklären. „Ich bin gar nicht so, dass ich andere bestehle, es tut mir leid“, sagte Priscilla G., 31, aus Hamburg im Gerichtssaal des Norderstedter Amtsgerichts.

Die junge Frau gab den ihr vorgeworfenen Diebstahl aus der Kasse einer Karstadt-Filiale in Norderstedt zu. Laut Anklage war Tattag der 25. November letzten Jahres. Einen Betrag von 1900 Euro nahm die damals in dem Warenhaus als Kassiererin tätige Angeklagte aus der Kasse und steckte das Geld nach eigenen Angaben in eine kleine Handtasche. Sie habe Schulden in Höhe von circa 3000 Euro angehäuft, erzählt die füllige junge Frau, die sich bei einem Fitnessstudio angemeldet und die Kosten unterschätzt hatte. Nach dem Diebstahl war die Frau, die bis vor zwei Jahren in England lebte und dort Grafikdesign studierte, entlassen worden. Sie lebt jetzt von Arbeitslosengeld und wohnt bei ihren Eltern. Richterin Dagmar Goraj rät der Angeklagten, dringend eine Ausbildung zu machen oder ihre englischen Sprachkenntnisse beruflich einzusetzen.

Die Angeklagte macht einen lockeren und fröhlichen Eindruck, was die Richterin zu der Feststellung veranlasst, dass sie sich nicht sicher sei, ob die Angeklagte die Ernsthaftigkeit der Angelegenheit erkenne.

Es sei eine erhebliche Summe, die die Angeklagte gestohlen habe, das entspreche zwei Monatsgehältern einer Kassiererin. Als Kassiererin habe Pris­cilla G. zudem das besondere Vertrauensverhältnis, das zwischen ihr und ihrem Arbeitgeber bestanden habe, ausgenutzt. Es sei daher eine Freiheitsstrafe erforderlich, um die Angeklagte zu beeindrucken, meint die Richterin, die andererseits positiv vermerkt, dass die Angeklagte ein sauberes Vorstrafenregister mitbringt, sodass nach Ansicht der Juristin von einer günstigen Sozialprognose auszugehen sei.

Die verhängte Freiheitstrafe von vier Monaten wird für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Angeklagte erhält außerdem die Auflage, zur Schadenswiedergutmachung in der Bewährungszeit monatlich 50 Euro an den Karstadt-Konzern zu zahlen. Mit deutlichen Worten erklärt die Richterin der Angeklagten, dass sie im Falle einer verspäteten oder versäumten Ratenzahlung im Gefängnis landen werde.

Laut eines anwesenden Karstadt-Mitarbeiters war der entstandene Schaden deutlich höher als 1900 Euro. Ein weiterer entwendeter Geldbetrag habe der Angeklagten jedoch nicht nachgewiesen werden können.