10. Große Strafkammer des Kieler Landgerichts unter Vorsitz von Richterin Hege Ingwersen-Stück muss klären, ob die Männer wirklich vorhatten, das Geldinstitut auszurauben.

Norderstedt/Kiel. Der geplante Raubüberfall auf eine Filiale der Norderstedter Bank an der Ochsenzoller Straße Ende April dieses Jahres wurde von zwei mobilen Einsatzkommandos der Polizei verhindert. Die Beamten hatten in der Nacht vor der Tat einen Hinweis erhalten, in dem ihnen mitgeteilt wurde, dass unter anderem der polizeibekannte Jan W., 26, aus Quickborn am Vormittag des Folgetages vorhabe, die Bankfiliale zu überfallen.

Rund um das Gebäude und darin hatten sich Polizisten in Zivil in Stellung gebracht. Gegen Mittag erschien dann Jan W., hielt sich zunächst vor dem Bankgebäude an einer Bushaltestelle auf, rauchte und näherte sich dann der Glasfront des Gebäudes. Nach den Beobachtungen der Ermittler warf W. einen Blick in die Geschäftsräume, drehte sich dann in Richtung des anliegenden Waldstücks um und winkte mit dem Arm – offensichtlich das Zeichen an seinen auf dem Waldweg wartenden Komplizen Dennis S., 25, aus Lübeck. Die Polizei schritt in diesem Moment ein, die Handschellen klickten. Bitter für Dennis S., der gerade erst vier Tage zuvor aus der Haft entlassen worden war. Im Gefängnis hatte er seinen Komplizen Jan W. kennengelernt. Beide sitzen jetzt in der JVA in Lübeck in Untersuchungshaft.

Im Prozess vor der 10. Großen Strafkammer des Kieler Landgerichts unter Vorsitz von Richterin Hege Ingwersen-Stück muss nun geklärt werden, ob die beiden bisher zur Sache schweigenden Angeklagten tatsächlich ernsthaft vor hatten, die Bank zu überfallen. Dafür spricht, dass der Angeklagte Dennis S. eine wie eine scharfe Pistole aussehende Schreckschusswaffe bei sich hatte, die er, wie er gegenüber der Polizei behauptete, allerdings angeblich zu seinem eigenen Schutz immer bei sich hat. Jan W. war mit einem Klappmesser bewaffnet und hatte an diesem warmen Tag Wildlederhandschuhe bei sich.

Am ersten Verhandlungstag wurden mehrere mit den Ermittlungen in dieser Sache befasste Polizisten vernommen.

Die Angeklagten hatten mal behauptet, das Ganze sei nur ein Scherz gewesen, einen Überfall hätten sie nicht geplant.

Andererseits belasteten beide Männer sich gegenseitig, der jeweils andere habe die Raubtat begehen wollen.

So hatte Dennis S. davon berichtet, dass er seinen Freund nur habe zur Bushaltestelle bringen wollen und sei dann zurückgegangen in das Waldstück, weil er zu einem Getränkemarkt wollte.

Jan W. wird durch Textnachrichten auf seinem beschlagnahmten Handy belastet. Er schrieb an seinen Freund Dennis S. zwei Tage vor der versuchten Raubtat: „Hast du einen Plan wie wir viel Geld machen können?“ Die Antwort: „Wollen wir in die Spielhalle?“ „Okay, erst Spielhalle, dann Bank.“

Der Angeklagte soll sich in finanzieller Not befunden haben, da er eine Geldstrafe bezahlen musste und ihm noch 100 Euro gefehlt haben sollen. Bei Nichtbezahlung innerhalb der nächsten Tage habe ihm der nächste Gefängnisaufenthalt gedroht, so die Ermittlungen. Polizist Fred K., 55, von der Kripo Norderstedt vernahm den ihm seit Längerem bekannten Jan W. direkt nach der Tat.

„Glaubst du, ich bin so blöd, meine eigene Bank zu überfallen? Die kennen mich doch. Und dann würde ich wohl nicht solche Klamotten tragen“, sagte der Angeklagte bei der Vernehmung. Und Zeuge Fred K. bestätige vor Gericht, dass der Angeklagte eine knallrote auffällige Jacke getragen habe und nicht maskiert gewesen sei.

An den kommenden geplanten fünf Verhandlungstagen sollen weitere Polizisten vernommen werden, wobei zu klären sein wird, wo tatsächlich der Zugriff, also die Festnahme erfolgte, die Angaben hierzu waren bisher widersprüchlich.

Juristisch ist unklar, ob die Raubtat sich überhaupt schon im Stadium eines Versuchs befand oder ob es sich nicht um den Tatbestand einer Verabredung zu einem Verbrechen handelt.