Stadtvertreter stimmen namentlich ab und entscheiden mit großer Mehrheit dagegen
Norderstedt. Die Stadtvertreter haben den Antrag von Die Linke, wonach künftig ein Drittel eines neu ausgewiesenen Baugebietes mit Sozialwohnungen bebaut werden muss, mehrheitlich abgelehnt. Für die verpflichtende Neuregelung haben nur sieben Politiker gestimmt, in der von den Antragstellern geforderten namentlichen Abstimmung haben nur die Politiker von Grünen und Linken dafür votiert, wobei ein Stadtvertreter der Grünen fehlte.
„Wir brauchen mehr Wohnungsbau, vor allem bezahlbaren Wohnraum. Und die bisherige Regelung hat sich dafür als zu zahnlos und unergiebig erwiesen“, hatte Miro Berbig, Fraktionschef von Die Linke, den Antrag vor der Sitzung der Stadtvertreter begründet. Im April 2013 hatten die Norderstedter Politiker einen gemeinsamen Antrag von SPD und CDU beschlossen. „Bei der Ausweisung neuer Bebauungsgebiete sollten zukünftig 30 Prozent der Geschossflächen für den geförderten Wohnungsbau gesichert werden“, heißt es im Beschluss, der nach der Ablehnung des aktuellen Vorstoßes weiterhin gilt.
„Die Praxis zeigt, dass das nichts mehr als eine schöne Absichtserklärung ist“, hatte Berbig vor der Sitzung der Stadtvertreter gesagt. Das angestrebte knappe Drittel werde, auf das gesamte Neubaugebiet gesehen, nicht erreicht, da sich der Appell nur auf Geschosswohnungen beziehe. Die Linke wollte von dieser Einschränkung ausdrücklich weg und den geförderten Wohnungsbau auch auf Reihen-, Doppel- und Einzelhäuser ausweiten.
Das aber, so sagt SPD-Fraktionschef Jürgen Lange, ist unrealistisch. In Baugebieten wie dem Solardorf Müllerstraße, in dem ausschließlich Einzelhäuser geplant seien, werde niemand sozialen Wohnungsbau realisieren. Das mache nur Sinn im Geschosswohnungsbau. Wie die CDU hält die SPD den nach wie vor gültigen Beschluss für ausreichend. „Er ist gut und muss jetzt umgesetzt werden“, sagt Lange, der zugleich Vorsitzender des Stadtentwicklungsausschusses ist.