Wegen der zehn verletzten Retter fordert der Feuerwehrverband Konsequenzen. Doch Experten halten einen Kennzeichnungspflicht bei Autos mit Gasantrieb für zwecklos.

Rohlstorf/Lübeck. Nach der Explosion eines gasbetriebenen Autos im Kreis Segeberg mit zehn teils schwer verletzten Feuerwehrleuten hat der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein eine Kennzeichnungspflicht für derartige Fahrzeuge gefordert. „Wir werden jetzt über den Bundesfeuerwehrverband auf eine solche Regelung drängen“, sagte Landesfeuerwehrvize Ralf Thomsen den „Lübecker Nachrichten“.

Auch der Geschäftsführer der Feuerwehr-Unfallkasse Nord, Lutz Kettenbeil, sprach sich dafür aus, „damit Rettungskräfte wissen, mit was für einem Auto sie es am Einsatzort zu tun haben“.

Bei dem Verkehrsunfall in Rohlstorf war am Freitag ein mit Gas betriebenes Auto gegen einen Baum geprallt, in Flammen aufgegangen und kurz darauf explodiert. Der 53 Jahre alte Autofahrer starb an der Unfallstelle. Zehn Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr wurden bei der Explosion verletzt, fünf von ihnen schwer.

„Die Retter hatten überhaupt keine Chance, die Explosion vorherzusehen“, sagte Thomsen. Seiner Meinung nach sollten gasbetriebene Fahrzeuge deshalb künftig mit einem gelben Gefahrenzeichen gekennzeichnet werden. Dekra-Unfallforscher Markus Egelhaaf hält dagegen wenig von der Idee. Bei einem brennenden Fahrzeug sei auch ein Aufkleber nicht mehr zu erkennen, sagte er dem Blatt.

In Deutschland fahren rund 700.000 der 44 Millionen Fahrzeuge mit Autogas, hinzu kommen 100.000 Erdgasautos.