Zwar ist der Durchbruch im Kampf gegen Einbrecherbanden trotz intensiver Kontrollen immer noch nicht gelungen. Dennoch schafft es die Polizei regelmäßig, umherreisende Kriminelle zu fassen

Der Gesetzgeber hat spät, für manchen Mieter und Hausbesitzer zu spät reagiert. Seit 2007 erlaubt das Land seiner Polizei, verdächtige Autos und ihre Fahrer zu stoppen, ohne dass die Beamten diesen Eingriff in das Grundrecht der Freizügigkeit mit der Ausrede „Verkehrskontrolle!“ begründen müssen. Wer nachts ziellos mit dem Auto in Brennpunkten der Einbruchskriminalität unterwegs ist, muss sich Fragen und einen Blick ins Auto gefallen lassen. Ein Eingriff, der zu verschmerzen ist und der den Beamten eine sichere Rechtsgrundlage bietet, potenzielle Einbrecher abzuschrecken oder zu schnappen.

Zwar ist der Durchbruch im Kampf gegen Einbrecherbanden damit immer noch nicht gelungen. Dennoch schafft es die Polizei regelmäßig, umherreisende Kriminelle zu fassen, die in fremden Häusern Geld und Wertgegenstände stehlen, die die Besitzer sich mühsam erarbeitet haben.

Da der Eingriff in die Grundrechte nur minimal ist, bleibt – anders als in Hamburg – auch der Protest im Lande überschaubar. Eine Kritik muss sich die Polizei jedoch gefallen lassen: Wer regelmäßig und großflächig die eigenen Kontrollmöglichkeiten erweitert, muss die Bürger informieren – auch im eigenen Interesse. Auch wenn die Kontrollen notwendig und rechtlich einwandfrei sind: Eine Polizei, die ausufernder Kontrollwut verdächtigt wird, verliert Vertrauen.