Aus Sicht der Staatsanwaltschaft bestehen dringende Gründe für die Annahme, dass Levin S. „im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der erheblich verminderten Schuldfähigkeit handelte“.

Norderstedt/Quickborn. Der Haftbefehl wegen versuchten Totschlags gegen den 20-jährigen Levin S. aus Norderstedt, der am 4. Januar in Quickborn seine Eltern Ute, 56, und Peter, 64, mit einem Hammer fast tot geschlagen hatte, ist aufgehoben worden. Allerdings befindet sich der zuletzt in Norderstedt wohnhafte Heranwachsende nicht auf freiem Fuß. „Das Gericht hat einen Unterbringungsbeschluss erlassen, der Beschuldigte befindet sich jetzt in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung“, bestätigt Peter Müller-Rakow, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Itzehoe.

Die Verlegung aus der Untersuchungshaftanstalt in die Psychiatrie beruht darauf, dass aus Sicht der Staatsanwaltschaft dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass Levin S. „im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der erheblich verminderten Schuldfähigkeit handelte“, so Müller-Rakow weiter. Diese Annahme beziehe die Staatsanwaltschaft aus dem Ablauf und dem Geschehen der Tat. Müller-Rakow: „Weitere Angaben machen wir dazu nicht.“ Der Beschuldigte werde nun von einem Psychiater auf seine Schuldfähigkeit hin begutachtet. Sobald die Expertise vorliegt, werde über das weitere Vorgehen entschieden.

Gerüchte, wonach Levin S. im Drogenrausch handelte, will die Ermittlungsbehörde nicht kommentieren. Der 20-Jährige hatte am Nachmittag seine Eltern in ihrer Doppelhaushälfte mit einem Hammer attackiert und schwer verletzt, unter anderem im Kopfbereich. Sein Vater Peter S. schwebte zwischenzeitlich in Lebensgefahr.