Polizei ermittelt gegen 58 Jahre alten Ferrari-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung. Vermutlich fuhr Peter R. zu schnell
Norderstedt. Der schwere Verkehrsunfall auf der Schleswig-Holstein-Straße in Norderstedt hat ein weiteres Todesopfer gefordert. Eine 59-jährige Frau, die in dem Ferrari als Beifahrerin gesessen hatte, erlag im Heidberg-Krankenhaus ihren schweren Verletzungen. Eine 57-jährige Norderstedterin war an der Unfallstelle gestorben.
Nach dem Unfall nahm die Polizei Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen den 58 Jahre alten Ferrari-Fahrer auf. Der Ellerauer Peter R., der in Norderstedt als Geschäftsführer bei einer Spedition arbeitet, ist möglicherweise zu schnell gefahren und hat deshalb die Kontrolle über den Wagen verloren. Zu dem Unglück war es am Sonntag gegen 13.10 Uhr in einer lang gezogenen Kurve der Schleswig-Holstein-Straße gekommen. Dort geriet R. auf dem Weg in Richtung Henstedt-Ulzburg mit seinem 570 PS starken Ferrari Spider auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit dem entgegenkommenden Chevrolet Matiz der 57-jährigen Norderstedterin. Dabei wurde ihr Auto völlig zerstört, der Ferrari wurde in einen Graben geschleudert und fing Feuer.
Augenzeugen befreiten den leicht verletzten Peter R. und seine schwer verletzte 59 Jahre alte Lebensgefährtin, die auf dem Beifahrersitz gesessen hatte, aus dem brennenden Wagen. Feuerwehr und Rettungsdienst rückten mit einem Großaufgebot aus. Notarztteams versuchten, die schwer verletzten Frauen wiederzubeleben.
Die Chevrolet-Fahrerin musste von der Feuerwehr aus den Trümmern ihres Fahrzeugs befreit werden, doch für sie kam jede Hilfe zu spät. Weitere Einsatzkräfte löschten den brennenden Ferrari und suchten das Umfeld des Unfalls nach weiteren Verletzten ab. Feuerwehrchef Niels Ole Jaap spricht von einem 200 Meter langen Trümmerfeld.
„Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine zu hohe Geschwindigkeit zum Kontrollverlust über den Ferrari führte“, sagte eine Polizeisprecherin. Mehrere Zeugen hätten vom hohen Tempo des Wagens berichtet.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft unterstützt ein Unfallsachverständiger die Ermittlungen der Polizei. Der Sachschaden beläuft sich auf 100.000 Euro.