Mit der beschränkten Vermietung von Gärten an Migranten verstößt der Verein “Kringelkrugweg“ gegen das Grundgesetz - jetzt tagt er erneut.

Norderstedt. Die von Kleingärtnern im schleswig-holsteinischen Norderstedt (Kreis Segeberg) beschlossene Migrantenquote sorgt weiter für Verärgerung. In einer Versammlung hatten die Mitglieder der Anlage Kringelkrugweg eine Beschränkung des Migrantenanteils unter den Kleingärtnern beschlossen. Dem Beschluss zufolge sollten nur noch 9 der 73 Gärten an Migranten vergeben werden, wie ein Sprecher der Stadt Norderstedt am Donnerstag auf dapd-Anfrage sagte. „Das ist ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz.“

Der Beschluss beschränkt den Anteil an Migranten in der Anlage auf 12,6 Prozent. Laut Stimmzettel entspricht diese Quote dem Migrantenanteil in Schleswig-Holstein. Zur Wahl standen nach Angaben des Stadtsprechers auch höhere Quoten entsprechend den statistischen Migrantenanteilen in Hamburg oder der Bundesrepublik Deutschland.

Am Ende gewann die Landesquote Schleswig-Holsteins mit 41 Stimmen. Elf der Abstimmenden hätten gegen eine Beschränkung des Migrantenanteils votiert, zitiert der Sprecher das Protokoll der Kleingärtner. In der anschließenden ebenfalls schriftlich festgehaltenen Diskussion habe sich unter den Kleingärtnern eine hitzige Debatte entfaltet. Unter anderem seien die Initiatioren des Beschlusses als „Nazis“ beschimpft worden.

Ein Bürger meldete den per Aushang veröffentlichten Beschluss an die Stadt. Die droht Konsequenzen an: Bürgermeister Hans Joachim Grote (CDU) hat die Kleingärtner in einem Brief aufgefordert, sich von ihrem diskriminierenden Beschluss zu distanzieren. Andernfalls werde dem Verein der Pachtvertrag gekündigt. Man habe den Kleingärtnern aber zugleich Beratung durch die Migrationsbeauftragte angeboten. Am 15. Dezember wolle der Verein erneut tagen, sagte der Stadtsprecher. Norderstedt erwarte ein klares Signal. (dapd)