Gutachter soll nun klären, ob der Angeklagte unerlaubterweise Pflanzenschutzmittel versprühte
Bad Segeberg. Der Rentner Heiner S., 66, jätete Anfang August 2009 auf seinem Grundstück in Schackendorf Unkraut, als er Aufpumpgeräusche vom Nachbargrundstück hörte und kurz danach seinen Nachbarn Jürgen T., 67, dabei beobachtete, wie er seine Auffahrt mit einer Flüssigkeit besprühte.
Einige Zeit danach wurde die Thujahecke, die die benachbarten Grundstücke trennt, der Länge nach auf einer Höhe von 40 Zentimetern braun, sodass Heiner S. den Verdacht hatte, sein Nachbar habe ein Pflanzenschutzmittel ausgesprüht, das die Hecke eingehen ließ.
Die Sache hatte nicht nur zivilrechtlich ein Nachspiel, denn Heiner S. verklagte seinen Nachbarn auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 3334 Euro, ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht in Segeberg wegen Bodenverunreinigung gegen Jürgen T. folgte jetzt.
Die Anklage wirft dem Rentner vor, ein Pflanzenschutzmittel ausgesprüht zu haben, das nur im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzung, nicht aber für den Privatgebrauch zulässig ist. Das Mittel soll nicht nur im Bereich der Grundstücksauffahrt, sondern auch auf einem angrenzenden, unbebauten Grundstück zum Einsatz gekommen sein und der Vegetation geschadet haben.
Während der Angeklagte und seine Ehefrau behaupten, noch nie ein Pflanzenschutzmittel im Haus gehabt, geschweige denn benutzt zu haben, gibt ein mit der Sache befasster Polizist an, die bräunliche Veränderung der Pflanzen habe für ihn als Experten für Umweltdelikte nach der Verwendung einer giftigen Substanz ausgesehen. Ein anderer, vom Gericht bestellter Gutachter erklärt, dass jetzt auch durch eine Bodenanalyse der Nachweis der Substanz nicht mehr möglich sei, außerdem habe sich die Hecke inzwischen erholt, die Schäden könnten auch durch Trockenheit entstanden sein.
Richterin Anja Fischer-Löwisch regt nach dieser Aussage an, das Verfahren einzustellen. Hintergrund ist ohnehin, wie deutlich wurde, ein Nachbarschaftsstreit: Der Geschädigte Heiner S. gibt an, seit 33 Jahren kein Wort mit seinem Nachbarn gewechselt zu haben.
Auf seine Anzeige hin wurde noch eine zweite Anklage gegen Jürgen T. erhoben wegen Beleidigung, denn der Angeklagte hatte an den Anwalt seines Nachbarn geschrieben, Heiner S. leide wohl unter Verfolgungswahn - für die Richterin sind das alles Lappalien.
Die Staatsanwältin sieht das anders: Aus der Tatsache, dass die Hecke sich inzwischen erholt habe, könne man nicht folgern, dass sie im Jahre 2009 nicht durch verbotene giftige Substanzen beschädigt war. Es soll deshalb in einem Fortsetzungstermin ein Gutachter gehört werden, der die Hecke im Sommer 2009 bei einem Ortstermin in Augenschein nahm.