Grundsätzlich verbietet das deutsche Strafgesetzbuch Pokern um Geld. Geht es nicht nur um symbolische Centbeträge im Freundeskreis, ist sowohl das Anbieten (Ý 284 StGB) als auch die Teilnahme (Ý 285 StGB) an nicht genehmigtem Glücksspiel untersagt. In staatlichen Kasinos ist das Kartenspiel gesetzlich unbedenklich. Auch darf sich ein Deutscher in einem Kasino in Las Vegas sorgenfrei reich spielen. Eine rechtliche Grauzone ist das Internet-Pokern: Die meisten Online-Zocker spielen bei ausländischen Kasinos. Das ist nur rechtskonform, falls es nicht um Geld geht. Mittlerweile spielen Millionen Online-Zocker um harte Dollar. Setzen die Spieler "Echtgeld", ist die deutsche Gesetzeslage uneindeutig. Für die einen ist Pokern über einen ausländischen Server legal, für andere nicht. Die Justiz ist bei der strafrechtlichen Verfolgung bisher zurückhaltend. Experten rechnen jedoch bald mit klaren Gesetzen. Beihofers "Poker-Nights" (die nächste am 21. Sept.) richten sich nach dem Gesetz: In Oldenburg gibt es Spielchips statt Euros, die besten Zocker erhalten Sachpreise. (poi)

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