Bisher dürfen sich Schleswig-Holsteins Asylbewerber nur innerhalb der Kreisgrenzen frei bewegen. Das wird sich in Kürze ändern.

Kiel. Asylbewerber, die in Schleswig-Holstein untergebracht sind, dürfen sich in Zukunft im gesamten Bundesland bewegen. Das CDU/FDP-Kabinett beschloss jetzt dazu eine Verordnung. Diese Regelung sei einer immer mobiler werdenden Welt angemessen, so Integrationsminister Emil Schmalfuß (parteilos). Wer einen Arbeitsplatz suche, gesellschaftlich aktiv sei oder Alltägliches erledigen wolle, müsse beweglich sein. Die gesetzlichen Möglichkeiten würden so nun ausgeschöpft. Der Wohnort wird jedoch weiter zugewiesen. Schmalfuß begründete dies mit einer gleichmäßigen Verteilung. Bisher dürfen Asylbewerber sich nur in den Kreisen und kreisfreien Städten aufhalten, in denen ihre Unterbringung angeordnet wurde. Wenn sie über die Landesgrenzen hinaus verreisen wollen, muss die Ausländerbehörde das weiterhin gesondert erlauben.