Lufthansa und Air Berlin hatten gegen den Lübecker Flughafen Klage eingereicht: Ryanair soll Vergünstigungen erhalten haben.
Karlsruhe/Lübeck. Im Rechtsstreit um angebliche Vergünstigungen für die Billigfluglinie Ryanair haben die Konkurrenten Lufthansa und Air Berlin einen Etappensieg errungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag die Urteile in parallelen Verfahren gegen die Flughäfen Hahn (Rheinland-Pfalz) und Lübeck (Schleswig-Holstein) auf und verwies die Sache an die Vorinstanzen zurück (Az.: I ZR 136/09 und I ZR 213/08). Beide Airlines hatten gegen die Flughäfen geklagt: Sie wollen erreichen, dass Ryanair vermeintliche Vergünstigungen zurückzahlen muss. Die zuständigen Oberlandesgerichte müssen nun klären, ob staatliche Beihilfen an den Billigflieger gezahlt wurden, ohne dies bei der Europäischen Kommission zu melden.
Air Berlin wirft dem Flughafen Lübeck vor, seinem Hauptkunden Ryanair in den Jahren 2000 bis 2004 speziell abgestimmte Konditionen und Marketingzuschüsse gewährt und damit gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben. Das Landgericht Kiel und das Oberlandesgericht Schleswig als Berufungsinstanz hatten die Klagen mit der Begründung abgewiesen, die Airline habe in einem solchen Fall keine Klagebefugnis. Es müsse daher auch nicht entschieden werden, ob der Flughafen Beihilfen an Ryanair gewährt habe.
Nach Ansicht der BGH-Richter ist es jedoch tatsächlich möglich, dass die Vergünstigungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstoßen haben. Das Berufungsgericht muss nun prüfen, ob Vergünstigungen für Ryanair staatliche Beihilfen sind, die der EU-Kommission angemeldet werden müssen. Auf die Lufthansa und Air Berlin komme noch einige Arbeit zu, um zu begründen, warum sie hier Ansprüche haben. „Das ist noch eine Bergstrecke, die den Klägern bevorsteht“, sagte der Vorsitzende Richter des I. BGH-Zivilsenats, Joachim Bornkamm.
Air Berlin begrüßte das Urteil. „Der BGH hat Rechtssicherheit geschaffen. Jetzt muss sich das Berufungsgericht erneut mit den Vorzugsbedingungen auseinandersetzen, die der Flughafen Ryanair gewährt hat“, sagte eine Sprecherin. Ein Lufthansa-Sprecher sagte, das Urteil stehe im Einklang mit der bisherigen europäischen Rechtsprechung. Wahrscheinlich werde der Fall letztlich vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg entschieden werden müssen.
Gelassen reagierten der Flughafen Lübeck und die Hansestadt Lübeck als Eigentümerin auf das Urteil. Der Geschäftsführer des Flughafens, Michael Lange, sagte, der BGH habe lediglich die abstrakte Rechtsfrage geklärt, ob Air Berlin überhaupt gegen eine vermutete Bevorzugung von Konkurrenten klagen dürfe. „Das hat der BGH bejaht. Ob die von Air Berlin geltend gemachten Ansprüche bestehen und durchgesetzt werden können, ist noch völlig offen“, sagte Lange. (dpa)